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Finanzen: Wohngeld 2023: Wie hoch ist es und welche Voraussetzungen gelten?

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Wohngeld 2023: Wie hoch ist es und welche Voraussetzungen gelten?

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    Das Wohngeld ist Anfang 2023 reformiert worden. Dann haben mehr Haushalte Anrecht auf den Zuschuss.
    Das Wohngeld ist Anfang 2023 reformiert worden. Dann haben mehr Haushalte Anrecht auf den Zuschuss. Foto: Bodo Marks, dpa (Symbolbild)

    Für Haushalte, die wenig Einkommen haben, gibt es ein staatliches Wohngeld - also einen Mietzuschuss. Wegen steigender Wohnkosten aufgrund der Inflation und der wirtschaftlichen Lage seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist das Wohngeld reformiert worden. Auf das neue sogenannte "Wohngeld Plus" haben zwei Millionen deutsche Haushalte mit kleinem Einkommen Anrecht. Alle Informationen zum neuen Wohngeld ab 2023 im Überblick.

    Was ist das neue "Wohngeld Plus"?

    Das Wohngeld wird Mietern geleistet, die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können. Auch für Besitzer von Wohneigentum gibt es einen solchen Zuschuss, den Lastenzuschuss. Im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung ist das Wohngeld 2023 reformiert worden. Damit sollen 2023 rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen beim Stemmen der Miet- und Energiekosten unterstützt werden. Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

    Außerdem steigt die Höhe der Bezuschussung: Mit dem neuen Wohngeld wird erstmals auch die Zahlung der Heizkosten unterstützt, erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dies geschieht in Form eines Pauschalzuschlags in der Wohngeldberechnung. Zudem enthält das "Wohngeld Plus" auch eine Klima-Komponente, um den derzeitigen Gebäudebestand in Deutschland mit Modernisierungen klimaneutral zu machen.

    Auf welche Höhe ist das Wohngeld 2023 gestiegen?

    Der Wohngeld-Betrag hat sich nach den Plänen insgesamt im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Das durchschnittliche Wohngeld lag bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert ist nun auf 370 Euro gestiegen. Allerdings lässt sich die Höhe des neuen Wohngelds nicht pauschal beziffern: Der Betrag berechnet sich nämlich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.

    Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt. Wie hoch das neue Wohngeld konkret ausfallen kann, können Interessierte mit dem Wohngeldrechner des BMWSB individuell und anonym herausfinden. 

    Voraussetzungen für das Wohngeld 2023: Wer bekommt es?

    Der Empfängerkreis des Wohngelds wurde mehr als verdreifacht - auf zwei Millionen Wohngeldhaushalte. Das BMWSB rät deshalb: "Wenn man also wenig Einkommen hat, dann lohnt es sich, seinen Anspruch auf Wohngeld zu prüfen." Folgende Personen, die nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen:

    • Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
    • Rentner
    • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
    • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
    • Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

    Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Das erklärt das BMWSB. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem das zukünftige Bürgergeld (derzeit noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt, so das Ministerium.

    Wohngeld 2023: Ab wann kommt das neue Wohngeld?

    Die neuen Regelungen ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt kann laut Aussagen des BMWSB das "Wohngeld Plus" bei der jeweiligen Behörde beantragt werden. Eine Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags.

    Wie und wo beantragt man das Wohngeld 2023?

    Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich, betont das BMWSB. Das Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern folgender Verwaltungen beantragt werden: 

    • Gemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Amtsverwaltung
    • Kreisverwaltungen

    Dort finden Interessierte die Antragsformulare und zudem eine umfassende Beratung. Zudem bieten viele Bundesländer den Antrag digital auf ihren Internetseiten an.

    Was muss man aber tun, wenn man bereits Wohngeld bekommt? Wer bereits wohngeldberechtigt ist, bekommt das verbesserte Wohngeld laut Bundesregierung im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. "In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich", so das zuständige Ministerium.

    Wohngeld 2023: Lohnt sich der Antrag?

    Laut der Verbraucherzentrale war das Wohngeld bereits vor der Reform eine Möglichkeit, "die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten." Demnach gibt es Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben. "Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen", rät die Verbraucherzentrale. Laut Verbraucherzentrale wird das Wohngeld meist für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt.

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