Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Fernseh-Anschluss: Nebenkostenprivileg beendet - Mieter müssen bei TV umplanen

Fernseh-Anschluss
04:37 Uhr

Nebenkostenprivileg beendet - Mieter müssen bei TV umplanen

Die Gesetzesänderung kann dazu führen, dass Kabelkunden etwas tiefer in die Tasche greifen müssen als zuvor.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa

Fernsehen? War für Millionen Mieterinnen und Mieter eine Selbstverständlichkeit, schließlich war der TV-Anschluss in der Miete inbegriffen. Damit ist nun Schluss.

Nach vier Jahrzehnten läuft am Montag eine Regelung aus, bei der circa 12 Millionen Haushalte in Deutschland ihren Fernsehzugang über die Miete bezahlt haben: Ab dem 1. Juli dürfen die Vermieter die Kosten für das Fernsehsignal nicht mehr über die Nebenkostenrechnung einholen. Stattdessen müssen die Mieterinnen und Mieter eigene Wege gehen oder freiwillig bei einer separaten Vereinbarung des Vermieters mitmachen. 

Die Abschaffung der gesetzlichen Regelung, die Nebenkostenprivileg genannt wird, war bereits 2021 beschlossen worden, eine Übergangsfrist läuft nun aus. Für die Kabelnetzbetreiber Vodafone und Tele Columbus ist das ein Rückschlag, sie müssen um einen Teil ihres Geschäfts fürchten - Vodafone hat für das erste Quartal 2024 bereits herbe Kundenverluste vermeldet. Bei Tele Columbus fällt der Kundenschwund moderat aus. Auf die Frage, mit welchen Verlusten man rechne, sagte der Sprecher von Tele Columbus, Sebastian Artymiak: "Der größte Teil der jetzigen TV-Kunden wird bei uns bleiben."

Wie die Deutschen TV schauen 

Ein Teil der Kunden dieser Anbieter nutzt zum Fernsehen inzwischen Internetangebote, etwa Magenta TV vom Konkurrenten Deutsche Telekom, oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv. Das Online-Segment ist im Aufwind: Laut einer Marktstudie der Landesmedienanstalten schauten im vergangenen Jahr bereits 20 Prozent der Haushalte Fernsehen übers Internet und damit 5 Prozentpunkte mehr als 2021. Dieses Jahr dürfte der Anteil weiter steigen. Der Kabelfernsehen-Anteil lag im vergangenen Jahr der Studie zufolge bei 37 Prozent, was einem Minus von drei Prozentpunkten seit 2022 entsprach. Etwa gleich hoch ist der Anteil von Satelliten. Antennen spielen nur eine Nebenrolle. 

Die meisten Vermieter haben ihre Sammelverträge zum 1. Juli gekündigt - ab dann müssen ihre Mieter also eigene Verträge haben oder bei neuen Sammelverträgen mitmachen, die separat zur Miete bezahlt werden und bei denen es im Gegensatz zur vorherigen Praxis keinen Zwang zur Teilnahme gibt. 

Erste Anschlüsse wurden stillgelegt

Einige Vermieter kündigten ihren Sammelvertrag nach dem alten Modell bereits für einen Zeitpunkt vor dem 1. Juli. Ein Teil der davon betroffenen Mieter hat dann wohl weiter ferngesehen, obwohl er keinen neuen Vertrag hatte - die Anbieter können das Fernsehsignal nicht aus der Ferne abstellen, sondern sie müssen die Anschlüsse vor Ort im Keller eines Mietshauses oder in den Wohnungen selbst verplomben oder anderweitig deaktivieren. 

Man habe die Kundschaft intensiv informiert und ihnen neue Verträge angeboten, sagt Tele-Columbus-Sprecher Artymiak. "Wir wollen unsere langjährigen Kunden nicht vergraulen, aber klar ist: Wer nicht zahlt und das TV-Signal trotzdem nutzt, dessen Anschluss wird in den nächsten Wochen abgeschaltet."

Von Vodafone heißt es, dass Sperrungen bereits punktuell in mehr als 60 Städten und Gemeinden erfolgt seien. Wie viele Haushalte das waren, wurde nicht genannt. Das passiert im sogenannten Regelbetrieb: Wenn also ein Techniker wegen anderer Aufgaben ohnehin in einem Haus oder in einer Straße ist, etwa wegen Wartungsarbeiten oder zur Behebung von Internetstörungen, dann nimmt er sich auch der Sperrung von Kabelanschlüssen an.

Die Kabelkunden, die weiter fernsehen wollen wie bislang und das Kabelsignal bis Juni über die Miete bezahlt haben, müssen also nicht befürchten, schon morgen oder übermorgen vor einem schwarzen Fernseher zu sitzen. Denn einen "harten Schnitt" schon Anfang Juli werde es nicht geben, sagt Vodafone-Manager Marc Albers. Auf die lange Bank schieben sollten sie das Thema aber trotzdem nicht. "Unsere Techniker werden [...] noch stärker als bisher Kabelanschlüsse abklemmen", sagt Albers. 

Was das finanziell bedeutet

Die Gesetzesänderung kann dazu führen, dass Kabelkunden etwas tiefer in die Tasche greifen müssen als zuvor. So zahlten die meisten Mieterinnen und Mieter bei Vodafone nach dem alten Modell zwischen sieben und neun Euro - abseits dieser Preisspanne gab es Ausreißer nach oben und unten. Nach dem neuen Modell verschiedener Sammelverträge sind es Firmenangaben zufolge zwischen acht und zehn Euro. Ein Einzelvertrag - wenn also der Vermieter nichts anbietet und der Kunde auf sich allein gestellt ist - würde knapp 13 Euro kosten. Auch bei Tele Columbus liegt die künftige Preisspanne bei acht bis zehn Euro. 

Wenn die Kunden sich melden, bieten die Firmen ihnen Bündelprodukte an. Hierbei geht es um Verträge, die neben dem Kabelanschluss auch Festnetz-Telefon und Festnetz-Internet enthalten, bei Vodafone gibt es wahlweise noch Mobilfunk dazu. Dadurch kann es sein, dass ein Kunde preislich sogar etwas besser dasteht als früher. Das zeigt ein Beispiel aus Berlin: Ein Kunde zahlte dort vorher pro Monat 10,52 Euro über die Nebenkostenrechnung für seinen Kabelanschluss und knapp 40 Euro für seinen Internet-Vertrag samt Festnetztelefon. Nun schloss er einen Bündelvertrag ab, der im Monat knapp 50 Euro kostet - der Kunde zahlt also einen halben Euro weniger als vorher. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.