Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat auch den jüngsten Kompromissvorschlag für die EU-Lieferkettenrichtlinie abgelehnt. Sein Ministerium teilte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwochabend mit, dass es seine Bedenken auch nach Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs nicht ausgeräumt sehe. Eine Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Damit bleibt es dabei: Deutschland wird dem derzeitigen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie nicht zustimmen."
Deutschland enthält sich bei Abstimmung über Lieferkettenrichtlinie
Deutschland hatte sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten enthalten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz.
Die belgische Ratspräsidentschaft habe diese Woche zwar einen neuen Vorschlag vorgelegt, teilte die Sprecherin mit. Das Regelungswerk sei jedoch nach wie vor "zu bürokratisch und birgt weiterhin unüberschaubare Haftungsrisiken". Anstatt an dem alten Text Änderungen vorzunehmen, wäre es aus Sicht von Buschmann besser, nach der Europawahl im Juni "mit einer frisch ernannten Kommission einen bürokratiearmen, schlanken Entwurf" auf den Weg zu bringen. (dpa)