Das Bundesjustizministerium hat vor Ostern einen ersten Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. Wem in Unternehmen und Behörden Missstände auffallen, der soll Hinweise darauf geben können – ohne dabei selbst seine Karriere oder berufliche Existenz zu riskieren.
EU-Richtlinie