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Energiekrise: Kabinettsbeschluss: Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen

Energiekrise

Kabinettsbeschluss: Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen

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    Für Privatpersonen soll sich eine PV-Anlage auf dem Dach bald mehr lohnen.
    Für Privatpersonen soll sich eine PV-Anlage auf dem Dach bald mehr lohnen. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Viel Bürokratie und wenig Geld: Bisher waren die Anreize für Besitzer von Eigenheimen gering, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Dach zu installieren. Die Bundesregierung will nun steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett.

    Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher aus bürokratischen Gründen, sagte der FDP-Politiker. Deshalb sollen etwa Einnahmen daraus bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

    Was in Zukunft für Besitzer von PV-Anlagen leichter wird

    Bislang mussten Besitzer von Photovoltaikanlagen etwa eine Ertragssteuer bezahlen. Denn in Deutschland sind die Anlagen an das allgemeine Stromnetz gekoppelt. Jede Kilowattstunde, die die Hausbewohner nicht nutzen, wird in das Netz eingespeist. Dafür bekommen die Besitzer der Anlage eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese ist bislang steuerpflichtig. Der Beschluss des Bundeskabinetts sieht vor, dass erst ab einer Leistung von 30 Kilowattstunden diese Steuer fällig wird. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine vereinfachte Regelung. 

    Auch soll die Einspeisevergütung von privaten PV-Anlagen erhöht werden. Bislang war diese eher gering. Im Juli betrug sie nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger als sieben Cent. Außerdem gibt es bald keine Begrenzung mehr, wie viel Energie von privaten Photovoltaikanlagen in das Stromnetz eingespeist werden darf. In Zukunft müssen Besitzer solcher Anlagen nicht mehr unbedingt von der Kleinunternehmerregel Gebrauch machen.

    Welche Kosten für eine Photovoltaikanlage wegfallen

    "Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen", sagte Lindner. "Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz dafür geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näher zu treten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen."

    Doch schon bevor die Anlage in Betrieb geht, fallen Kosten an. Jeder, der eine PV-Anlage auf seinem Dach anbringen lässt, muss auf die Anlage und die Lieferung 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass diese Abgabe gesenkt wird oder sogar komplett wegfällt. Im Gespräch in der Bundesregierung ist zusätzlich auch ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, die Stromgewinnung aus Solarkraft auszuweiten. So soll es etwa eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1500 Megawatt geben, um den Ausbau voranzutreiben. Diese Maßnahme ist für 15. Januar vorgesehen. Zudem sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Regelungen zur Begrenzung der Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz früher wegfallen als geplant.

    Private PV-Anlage: Manche Vorgänge sind immer noch kompliziert

    Diese Änderungen befürwortet auch der Bundesverband Solarenergie. Bislang sei es vor allem für private Haushalte aufwendig gewesen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. "Hier greifen unverhältnismäßig hohe Auflagen des Energiewirtschaftsgesetzes, die viele Investoren verschrecken", sagt Geschäftsführer Carsten Körnig. Als Beispiel nennt er die Umsatzsteuer. Für viele stelle diese eine große bürokratische Hürde dar. In Zukunft dürfen sich die Betreiber von privaten PV-Anlagen etwa wieder bei Lohnsteuervereinen beraten lassen. "Es geht hier weniger um eine zusätzliche Steuerersparnis, sondern um eine erhebliche Entbürokratisierung dessen, was bisher auch schon möglich war."

    Ähnlich sieht es auch Ingo Butters, Sprecher vom LEW-Verteilernetz. "Die Netzbetreiber, die für die Auszahlung der Vergütung zuständig sind, müssen viele tausend Varianten und Sonderregelungen der EEG-Vergütung in ihren Systemen abbilden und zuordnen können. Dies erhöht für alle Beteiligten den Aufwand, kostet Zeit und Ressourcen." Auch bei der Anmeldung von neuen Anlagen ist zuweilen viel Geduld erforderlich. Ein Grund: Bisher müssen Anlagenbetreiber ihre Anlage selbst beim Marktstammdatenregister innerhalb bestimmter Fristen anmelden, sowie zusätzlich beim zuständigen Netzbetreiber.

    Trotz der Hürden entscheiden sich immer mehr Menschen für eine PV-Anlage. Nach Angaben von LEW liegt heuer die Zahl der neuen PV-Anlagen, die ans Netz gehen, bei etwa 10.000. "Wir rechnen für dieses Jahr mit mehr als 10.000 PV-Anlagen, die neu an das LEW-Verteilernetz angeschlossen werden", sagt Butters. Zum Vergleich: 2020 lag die Anzahl der Neuanmeldungen bei 3600. Insgesamt gibt es im LEW-Netz derzeit mehr als 91.000 Photovoltaikanlagen. (mit dpa)

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