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Energiekrise: Energiepreispauschale für Studenten: Wann wird das Geld ausgezahlt?

Energiekrise

Energiepreispauschale für Studenten: Wann wird das Geld ausgezahlt?

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    Auch für Studenten soll eine Energiepreispauschale kommen - doch wann?
    Auch für Studenten soll eine Energiepreispauschale kommen - doch wann? Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Erwerbstätige bekamen schon im Herbst 2022 einen finanziellen Bonus vom Bund, um die Belastung durch steigende Kosten für Strom und Heizung abzufedern. Und auch eine Energiepreispauschale für Rentner wurde beschlossen.

    Studenten und Studentinnen waren zunächst aber leer ausgegangen. Für sie wurde eine Einmalzahlung eingeführt. Diese beschloss der Bundestag für Studierende am 1. Dezember 2022. Wann können Studenten mit der Auszahlung rechnen? Alle Informationen gibt es hier im Überblick.

    Wer bekommt die Energiepreispauschale für Studenten und Studentinnen genau?

    "Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine", teilte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im November mit. Mit der beschlossenen Zahlung sollen laut Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden. Denn gerade für sie seien die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung.

    Die Höhe der Energiepreispauschale für Studenten liegt bei 200 Euro. Es handelt sich um eine Einmalzahlung. Berechtigt sind alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Das sind laut BMBF derzeit etwa 2,95 Millionen. Dazu zählen auch:

    • Promotionsstudierende
    • Teilzeitstudierende
    • Studenten eines dualen Studiums
    • Studierende, die sich in einem Urlaubssemester befinden
    • ausländische Studierende, die in Deutschland wohnen und zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind
    • Fachschüler sowie Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind
    • Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

    Der Bonus unterliegt nicht der Besteuerung, versichert das BMBF. Außerdem soll die Zahlung weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden und darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein. 

    Wann wird die Energiepreispauschale für Studenten ausgezahlt?

    Das Gesetz zur Energiepreispauschale für Studenten sollte zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Das BMBF schreibt auf seiner Website: "Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen, also noch in diesem Winter." Nun steht fest, dass Studenten die Hilfe ab 15.März 2023 beantragen können sollen. Mit Stand am 29. März waren laut der Bundesregierung bereits 1,7 Millionen Anträge bewilligt worden.

    Vor der Auszahlung: Müssen Studenten die Energiepauschale beantragen?

    Die Zahlung landet - anders als bei der Energiepreispauschale für Rentner - nicht automatisch auf dem Konto: Für die Energiepreispauschale ist ein Antrag der Studierenden erforderlich, denn der Bund verfügt nicht über die entsprechenden Daten wie die Bankverbindungen. Dafür wird eine zentrale Antragsplattform im Internet aufgebaut. Vorbild dafür soll laut BMBF die Webseite www.bafög-digital.de des Landes Sachsen-Anhalt sein. "Sachsen-Anhalt bringt seine Expertise mit diesem Digitalisierungsprojekt in die Gespräche zwischen Bund und Ländern ein", erklärt das Bundesministerium. Bildungsministerin Stark-Watzinger versprach: "Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung."

    Wie die Südwest Presse berichtet, war zu Beginn des Jahres etwa noch die Frage ungeklärt, welche Nachweise die Studenten erbringen müssen. Auch der Name der Plattform wurde noch gesucht. Karin Prien (CDU) als Präsidentin der Kultusministerkonferenz kritisierte in dem Bericht die geschürte Erwartungshaltung, die Energiepreispauschale könnte schon im Januar ausgezahlt werden: "Wenn wir die Auszahlung zumindest bis zum Ende des ersten Quartals schaffen wollen, dann muss der Bund jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen."

    Gefordert werden von den Ländern demnach etwa einheitliche datenschutzrechtliche Regeln für die zu übermittelnden Daten sowie Regeln für einen länderübergreifenden Datenabgleich, um mehrfache Beantragungen ausschließen zu können.

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