Nachdem sie bei den ersten Energiepreis-Entlastungspaketen der Bundesregierung leer ausgegangen waren, bekamen 2022 viele Rentner eine Energiepreispauschale: eine finanzielle Unterstützung, um die Belastung durch steigende Kosten für Strom und Heizung abzufedern. Und diese Pauschale soll noch pünktlich vor Weihnachten auf den Konten landen - allerdings nicht für alle Rentner. Wann Rentner mit der Energiepauschale rechnen können, wer sie sogar doppelt bekommt, und wer dabei leer ausgeht: Alle Informationen im Überblick.
Wie hoch ist die Energiepauschale für Rentner?
Die Energiepreispauschale beträgt einmalig 300 Euro. Allerdings handelt es sich dabei um einen Brutto-Betrag, der noch versteuert werden muss. Je höher die Rente, desto stärker wird die Pauschale besteuert. Dadurch wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich, versichert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wer bekommt die Energiepauschale für Rentner - und wer nicht?
Die Bundesregierung erklärt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf folgende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente)
Voraussetzung ist auch, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ob die Rente befristet oder unbefristet bezogen wird, spielt laut der Regierung dagegen keine Rolle. Auch pensionierte Beamte sollen den Bonus laut Bundesregierung erhalten.
Doppelte Energiepauschale: Wie geht das?
Manche Rentner können sich sogar auf eine doppelte Energiepauschale freuen. Wie ist das möglich? Zumindest nicht mit dem Bezug von zwei Renten, wie das BMAS auf einer Info-Seite zu der Unterstützung für Rentner schreibt: "Wer mehrere Renten bezieht, beispielsweise eine Alters- und eine Witwenrente, bekommt nur einmal die Energiepreispauschale ausbezahlt."
Auf eine doppelte Unterstützung können sich allerdings die Rentner freuen, die nebenher noch erwerbstätig sind, etwa in einem Mini-Job. Denn bereits im September dieses Jahres haben alle Arbeitstätigen eine Pauschale von 300 Euro mit ihrem Arbeitslohn erhalten. Nun bekommen sie dieses Geld über die Rentenkasse. Das BMAS erklärt: "Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein." Laut der Deutschen Rentenversicherung profitieren rund 2 Millionen Ruheständler so von einer Doppel-Zahlung mit insgesamt 600 Euro Energiepauschale.
Außerdem können sich auch berentete Ehepaare freuen, denn das Geld wird nicht pro Haushalt ausbezahlt, sondern pro Person. Wenn beide Partner also berentet sind und eine Berechtigung für die Energiepauschale haben, gibt es zusammen 600 Euro.
Wann war die Auszahlung der Energiepauschale für Rentner?
"Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen", erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Doch manche Rentner mussten sich noch länger gedulden. Denn es gab auch eine Ausnahme, wie das BMAS auf seiner Seite erläuterte: "Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst zu Beginn des Jahres 2023". Der Grund soll in diesen Fällen ein technischer sein. In diesen Ausnahmefällen erfolgte die Überweisung am 6. Januar 2023. Ein Antrag musste hierfür nicht gestellt werden.
Energiepauschale für Rentner auch später nicht ausgezahlt - was tun?
Wer auch nach dem 6. Januar 2023 das Bonus-Geld trotz eines Anspruchs auf die Energiepauschale noch immer nicht auf dem Konto hat, muss doch noch selbst tätig werden: Dann ist ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung notwendig, schreibt die Rentenversicherung. Der Antrag lässt sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen und bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum stellen. Bis zum 30. Juni 2023 haben übergangene Rentner die Möglichkeit, sich darüber nachträglich die Einmalzahlung für die Energiekosten zu sichern.
Für telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist zudem das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags unter der Nummer 030 221 911 001 erreichbar.