Die Energiewende versetzt vieles in Bewegung. Zum Leidwesen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher zählen dazu auch die Strompreise. Ein großer Preistreiber sind seit Jahren die Netzentgelte. Aus diesem Aufschlag auf den Strompreis finanzieren sich die Netzbetreiber. Bei Privatkunden summieren sich diese Kosten mittlerweile auf rund ein Drittel des Strompreises - und die Netzentgelte dürften wegen der notwendigen hohen Investitionen in die Netze in den kommenden Jahren weiter steigen.
Die Höhe der Netzentgelte ist regional sehr unterschiedlich, da die Netzkosten zunächst nur auf die Kunden umgelegt werden, die in dem Netzgebiet wohnen, in dem sie anfallen. Das hat in der Vergangenheit zu großen Verzerrungen beim Strompreis geführt. Teilweise waren die Netzentgelte im Norden und Nordosten der Republik doppelt so hoch wie im Westen und Südosten. Die Erklärung dafür ist relativ einfach: Die höchsten Kosten für das Netz fallen dort an, wo am meisten investiert werden muss.
In Zukunft soll es gerechter zugehen
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien waren dies lange Zeit vor allem die Küstenregionen, wo der Ausbau der Windenergie am schnellsten Fahrt aufgenommen hat und mehr Ökostrom erzeugt als vor Ort verbraucht wird. Zugleich sind diese Regionen vergleichsweise dünn besiedelt, was dazu führt, dass der Anteil, den jeder Kunde zu tragen hat, besonders hoch ausfällt. Doch der Strom, der aus den erneuerbaren Energien produziert wird, wird in ganz Deutschland verbraucht.
Um dieses Ungleichgewicht zu verringern, hat die Bundesnetzagentur einen Plan zur gleichmäßigeren Verteilung der Mehrkosten erstellt, die Netzbetreibern durch besonders starken Zubau von Fotovoltaik- und Windanlagen entstehen. Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar gelten und sehen vor, dass ein großer Teil dieses Aufwands künftig zu gleichen Teilen von allen Stromkunden bundesweit getragen werden muss. Die Entlastung greift, wenn im Netzgebiet die installierte Leistung an erneuerbaren Energien mehr als doppelt so hoch ist wie die zeitgleiche Jahreshöchstlast.
Von den neuen Regeln profitieren vor allem Stromkunden in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur kann ein Durchschnittshaushalt mit 3500 kWh Jahresverbrauch dort im Vergleich zum Jahr 2022 mit Entlastungen von teilweise mehr als 200 Euro jährlich rechnen. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der Bayernwerk Netz GmbH, dem größten regionalen Netzbetreiber in Bayern, wird demnach jährlich um etwa 43 Euro entlastet. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt dazu: „Jetzt sind die Lieferanten am Zug, diese Vorteile auch an die Kunden weiterzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf achten, dass diese Vergünstigungen auch bei ihnen ankommen.“
Ob und wie stark die Preise sinken, sagt die LEW noch nicht
In der Region ist die LEW Verteilnetz GmbH der größte Netzbetreiber. Hier sinken die Netzentgelte nach vorläufigen Berechnungen der Bundesnetzagentur von 11,34 Cent pro Kilowattstunde auf 8,28 Ct/KWh. Dies würde einer Entlastung um 27 Prozent entsprechen. Da die Netzentgelte den Stromanbietern in Rechnung gestellt werden und diese den Betrag in der Regel an ihre Kunden weiterreichen, könnten alle Bürgerinnen und Bürger im LEW-Verteilnetzgebiet profitieren, egal, ob sie bei den Lechwerken Stromkunde sind oder bei einem anderen Anbieter.
Dass die Entlastung im LEW-Gebiet besonders deutlich ausfällt, lässt sich damit erklären, dass das Netz im Zuge des Fotovoltaik-Booms besonders stark ausgebaut wurde. Ob und wie stark die LEW auch ihre Stromtarife senkt, steht allerdings - wie berichtet - noch nicht fest: „Entlastungen bei den Netzentgelten werden selbstverständlich in der Kalkulation der Strompreise berücksichtigt“, sagt ein LEW-Sprecher. Allerdings seien die Netzentgelte nur einer von mehreren Kostenbestandteilen für die Endkunden, sie machten rund 20 bis 25 Prozent aus.
Haushaltskunden zahlen für Industriekunden mit
Zu den anderen Kostenbestandteilen zählten Steuern, Abgaben, Umlagen sowie die Vertriebs- und Beschaffungskosten für Strom und Messentgelte. „Noch ist die endgültige Höhe aller Kostenbestandteile ab 1. Januar 2025 nicht bekannt“, erklärt der Sprecher. Erst wenn hier Klarheit bestehe, könne die Höhe der Stromtarife für die Endkunden berechnet werden. Ende Oktober soll es so weit sein. Keine spürbare Entlastung bei den Netzentgelten gibt es im Bereich des Allgäuer Überlandwerks. „Wir rechnen damit, dass wir ab 2026 von der Umverteilung profitieren“, sagt AÜW-Chef Michael Lucke.
Insgesamt profitieren 178 Netzbetreiber von dem neuen „Aufschlag für besondere Netznutzung“. In Summe können sie laut der Behörde Kosten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro weiterverteilen. Abgerechnet werden soll der Ausgleich für die Netzbetreiber nach einem bereits eingeübten Verfahren. Bereits jetzt bekommen sie die reduzierten Netzentgelte für Industriekunden über ein Umlageverfahren ausgeglichen. Denn Haushaltskunden zahlen seit langem einen Teil der Netzentgelte für Industriekunden mit, damit diese bei den Energiekosten entlastet werden.
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