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Energie: Mit Balkonkraftwerken vom Sonnenschein profitieren: Diese Förderungen und Zuschüsse gibt es

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Mit Balkonkraftwerken vom Sonnenschein profitieren: Diese Förderungen und Zuschüsse gibt es

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    Balkonkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Je nach Wohnort können Sie auf unterschiedliche Fördermöglichkeiten zurückgreifen.
    Balkonkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Je nach Wohnort können Sie auf unterschiedliche Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

    Steigende Strompreise sorgen dafür, dass sich immer mehr Menschen Gedanken darüber machen, wie sie Strom sparen können. Wer mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks liebäugelt und sich bereits darüber informiert hat, welche Voraussetzungen man für die Anmeldung von Balkonkraftwerken erfüllen muss, sollte sich im nächsten Schritt mit den Fördermöglichkeiten für die Mini-PV-Anlagen beschäftigen.

    Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Förderungen und Zuschüsse für Balkonkraftwerke.

    Balkonkraftwerke: Wie hoch können Förderungen und Zuschüsse sein?

    Wer sich für die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse von Balkonkraftwerken interessiert, fragt sich unweigerlich, wie hoch eine solche Förderung ausfallen kann. Pauschal lässt sich diese Frage allerdings nicht beantworten. Zum einen richtet sich die bundesweite Förderung von Balkonkraftwerken nach dem Preis der Anlage (mehr Infos im nächsten Abschnitt), zum anderen unterscheiden sich die regionalen Fördermodelle stark untereinander. Hier kann je nach Stadt oder Gemeinde von 75 Euro Förderung bis 800 Euro alles dabei sein.

    Balkonkraftwerke: Fördermöglichkeiten des Bundes

    Der Bund hat für Balkonkraftwerke ein bundesweites Förderprogramm gestartet - allerdings nicht so, wie man sich dies im klassischen Sinne vorstellt. Tatsächlich müssen für diese Förderung keine speziellen Voraussetzungen erfüllt werden, denn die Förderung für Photovoltaikanlagen wurde von der Bundesregierung in das Jahressteuergesetz 2022 integriert. Wie das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Website schreibt, fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr für Photovoltaikanlagen - zu denen auch die Balkonkraftwerke zählen - an. Wer sich also ein Balkonkraftwerk bestellt, muss nicht die 19 Prozent Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zahlen.

    Wie das Portal Computer Bild berichtet, beschränkt sich der Wegfall der Steuer aber nicht nur auf das Balkonkraftwerk, sondern auch jegliches Zubehör, welches zusammen mit dem Balkonkraftwerk bestellt wird, wird von der Umsatzsteuer befreit

    Förderung von Balkonkraftwerken: Diese Bundesländer fördern Kauf und Installation

    Durch die bundesweite Förderung lässt sich beim Kauf eines Balkonkraftwerks also schon einmal gehörig sparen. Tatsächlich gibt es aber noch weitere Fördermöglichkeiten von einzelnen Bundesländern. Manchmal beziehen sich diese auf die Einspeisung von Strom durch Solaranlagen, einige, wenige Bundesländer haben jedoch auch landesweite Förderprogramme, speziell für Balkonkraftwerke aufgesetzt:

    • Berlin: Bis zu 500 Euro Förderung durch das SolarPLUS-Förderprogramm
    • Mecklenburg-Vorpommern: Maximal 500 Euro stecker­fertiger PV-Anlage und Wohnungs­einheit

    Wir haben für diese Auflistung die entsprechenden Ministeriumsseiten der einzelnen Bundesländer aufgesucht und unsere Auflistung mit anderen Medien, wie agrarheute oder finanztip.de verglichen. Für die übrigen Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg haben wir leider keine entsprechenden Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke finden können.

    Leben Sie in einem der beiden Bundesländer ganz im Süden, finden Sie Ihre Stadt oder Gemeinde aber vielleicht in einer der beiden folgenden Listen. Wir haben für Bayern und Baden-Württemberg Beispielkommunen aufgelistet, in denen Sie eine Förderung beantragen können:

    Bayern:

    • Buckenhof: 50 bis 150 Euro
    • Coburg: 250 Euro pro Anlage
    • Diessen: 100 Euro pro Haushalt
    • Erlangen: 50 bis 300 Euro
    • Forchheim: 100 bis 400 Euro
    • Fürth: bis 160 Euro
    • Günzburg: 100 Euro pro Anlage
    • Ingolstadt: 200 Euro
    • Marolffstein: 50 bis 200 Euro pro Antragssteller
    • München: maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
    • Moosburg: 50 Prozent der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage
    • Peiting: 120 Euro pro Anlage
    • Spardorf: 50 bis 200 Euro
    • Unterschleißheim: 25 Prozent der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
    • Vilseck: 100 bis 150 Euro
    • Weilheim in Oberbayern: 25 Prozent der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro

    Baden-Württemberg:

    • Bühl: 300 Euro
    • Filderstadt: 150 Euro
    • Freiburg: 200 Euro
    • Friedrichshafen: 300 Euro pro Haushalt
    • Friolzheim: 100 Euro pro Haushalt
    • Heidelberg: bis zu 750 Euro pro Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls
    • Konstanz: 200 Euro pro Anlage und Wohneinheit
    • Kornwestheim: 200 Euro pro Haushalt
    • Lörrach: 200 Euro pro Haushalt
    • Ludwigsburg: max. 300 Euro für Bezieher der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro
    • Neubulach: 50 bis 100 Euro
    • Schwaikheim: 200 Euro pro Haushalt
    • Schwetzingen: 30 Prozent der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
    • Stuttgart: 100 Euro pro Anlage
    • Ulm: 50 Prozent bis zu 250 Euro je Wohneinheit
    • Weinheim: 50 Euro je Modul - max. 100 Euro

    *Quellen: Gemeindewebsites, agrarheute.de, computerbild.de, efaher.chip.de

    Beachten Sie bei den Förderungen und Zuschüssen: Jede Kommune handhabt ihre Förderung anders. In manchen Gemeinden erlischt der Förderanspruch beispielsweise, wenn Sie das Balkonkraftwerk bereits vor dem Antrag auf Förderung angeschafft haben. Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, tut also gut daran, sich immer direkt bei der Gemeinde zu informieren, um finanzielle Zuschüsse nicht zu verpassen.

    Wichtig: Unsere Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Ihnen weitere Kommunen und Landkreise bekannt sein, in denen Balkonkraftwerke gefördert werden, schreiben Sie uns gern.

    Wie man die Förderung von Balkonkraftwerken beantragt

    Wer die Anschaffung eines Balkonkraftwerks beantragen will, muss häufig schnell sein, denn in einigen Bundesländern ist die Förderung bereits ausgelaufen oder muss erst verlängert werden. Zudem müssen die Voraussetzungen für die Förderung durch das jeweilige Bundesland oder die Kommune erfüllt sein. Diese finden Sie am einfachsten über die entsprechenden Förderwebsites Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinden heraus.

    Übrigens: Wenn Sie sich noch nicht für eine Mini-PV-Anlage entschieden haben, könnten Sie auch bei einem Discounter fündig werden. Denn seit Mai verkaufen auch Aldi und Lidl Balkonkraftwerke.

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