Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Unterhalt: Elternunterhalt: Was dürfen Kinder verdienen, damit sie die Pflege nicht bezahlen müssen?

Unterhalt

Elternunterhalt: Was dürfen Kinder verdienen, damit sie die Pflege nicht bezahlen müssen?

    • |
    Wenn das Geld fürs Pflegeheim nicht reicht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Aber nur, wenn sie genug verdienen.
    Wenn das Geld fürs Pflegeheim nicht reicht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Aber nur, wenn sie genug verdienen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Wenn Seniorinnen und Senioren ins Pflegeheim müssen und sie selbst die Kosten dafür nicht tragen können, bittet der Staat die Kinder zur Kasse. Allerdings hängt das vom Einkommen der Kinder ab. Wie viel sie maximal verdienen dürfen, damit sie keinen Elternunterhalt zahlen müssen, lesen Sie hier.

    Elternunterhalt: Was dürfen Kinder verdienen, um die Pflege nicht bezahlen zu müssen?

    Wenn Eltern nicht für die eigenen Heimkosten aufkommen können, dann wendet sich das Sozialamt an die Kinder. Seit 2020 müssen Kinder, die pflegebedürftige Eltern haben aber nur noch dann Unterhalt für sie zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro haben, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Festgelegt ist das im Angehörigen-Entlastungsgesetz.

    Wer kommt für die Heimkosten auf, wenn die Rente nicht reicht?

    Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen und die Rente nicht ausreicht, um die Kosten zu bezahlen, dann müssen die Kinder dafür aufkommen, aber nur wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto Jahreseinkommen haben.

    Das Sozialamt kann laut Verbraucherzentrale aber nur die Kinder heranziehen. Geschwister, Enkelkinder, Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen sind davon ausgeschlossen. Auch Schwiegerkinder sind ausgeschlossen, da sie mit ihren Schwiegereltern überhaupt nicht verwandt sind.

    Pflegeheime sind teuer, doch Betroffene können sich einen Teil der Kosten wieder vom Staat zurückholen.

    Wann gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht?

    Wenn sich Ehegatten gegenseitig Unterhalt zahlen müssen, dann gilt die 100.000 Euro-Grenze nicht. Das ist dann der Fall, wenn ein Ehepartner pflegebedürftig wird und ins Heim muss und der andere aber weiterhin in der Wohnung oder im Haus lebt. Letzterer muss sich dann an den Heimkosten beteiligen.

    Dem Verbraucherschutz zufolge ist eine Entlastung hier nicht nötig, da durch die Ehe eine besondere gegenseitige Einstandspflicht besteht. Also muss der daheim wohnende Ehepartner auch dann für die Kosten aufkommen, wenn er weniger als 100.000 Euro Einkommen pro Jahr hat. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, müssen in diesem Fall auch Vermögenwerte herangezogen werden.

    Allerdings dürfen die Ehepartner ein sogenanntes Schonvermögen behalten. Diese Summe beträgt jeweils 5000 Euro, insgesamt bleiben also 10.000 Euro anrechnungsfrei.

    Auch ein angemessener Betrag für die eigene Bestattung und Grabpflege, der im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages beiseite gelegt wurde, gilt als Schonvermögen.

    Wenn das Einkommen und das Vermögen trotzdem nicht ausreicht, dann hilft das Sozialamt aus.

    Mit einem Trick können Rentner zudem mehr aus ihrem Pflegebudget rausholen.

    Wann müssen Kinder keinen Unterhalt an ihre Eltern zahlen?

    Wenn die Rente von pflegebedürftigen Personen, das Vermögen und die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken, hilft der Staat aus und kommt zunächst einmal für die Kosten auf. Wenn die Kinder allerdings genug verdienen, dann fordert er es später von ihnen zurück, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Den Anspruch auf Elternunterhalt erhebt also der Sozialhilfeträger.

    Wer weniger als 100.000 Euro Bruttogehalt pro Jahr verdient, der muss nicht für die Pflege seiner Eltern auskommen.

    Zudem gibt es noch eine Ausnahme von dieser Regelung. Wenn sich Eltern erheblicher Verfehlungen gegen das Kind schuldig gemacht haben, müssen die Kinder entweder gar keinen oder nur einen geringen Unterhalt zahlen. Zu diesem Sonderfall zählen laut Verbraucherzentrale Zeiten, in denen sie für das Kind verantwortlich waren und es zum Beispiel zu grober Vernachlässigung oder Misshandlung gekommen ist. Hingegen reicht es nicht aus, wenn lediglich kein Kontakt mehr zwischen Eltern und Kindern besteht.

    Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

    Wenn das Sozialamt Kinder von pflegebedürftigen Personen anschreibt, sind sie dazu verpflichtet, ihre Einkünfte offenzulegen.

    Herangezogen wird dabei nur das Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro. Dazu zählen pflege.de  zufolge auch Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Gratifikationen.

    Vermögen, wie zum Beispiel Wohneigentum wird dabei nicht herangezogen. Laut pflege.de können Betroffene noch bestimmte Ausgaben abziehen. Dazu zählen etwa Werbungskosten und Kinderbetreuung. Wer nach Abzug unter 100.000 Euro Bruttoeinkommen kommt, muss keinen Elternunterhalt zahlen.

    Berechnet wird der Elternunterhalt etwa mit der Düsseldorfer Tabelle. Die genaue Summe wird aus dem Nettoverdienst berechnet. Dazu zählen auch staatliche Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld.

    Vom Nettoverdienst können aber auch regelmäßige Ausgaben abgezogen werden, wie Altersvorsorge, Kredite, private Zusatzversicherungen und Werbungskosten. Von diesem bereinigten Nettoeinkommen wird dann noch ein Selbstbehalt abgezogen, der dem eigenen Lebensunterhalt dienen soll.

    Beispiel:

    Ein unverheirateter Sohn von pflegebedürftigen Eltern hat ein Jahresbruttoeinkommen von 110.000 Euro pro Jahr. Ihm entstehen Werbungskosten in Höhe von 5000 Euro pro Jahr, die bei der Berechnung des Elternunterhalts vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Übrig bleiben zunächst also 105.000 Euro. Somit ist er zum Unterhalt verpflichtet.

    Für die Berechnung wird das monatliche Nettoeinkommen herangezogen. Im Falle des Sohnes liegt es bei 4950 Euro. Nach der Düsseldorfer Tabelle steht ihm ein monatlicher Selbstbehalt von 2000 Euro zu (einschließlich 700 Euro Warmmiete). So bleiben also noch 2950 Euro übrig.

    Von dieser Summe muss der Sohn die Hälfte, also 50 Prozent an Elternunterhalt zahlen. In diesem Fall wären das 1475 Euro.

    Laut pflege.de sind im Selbstbehalt von alleinstehenden Personen 700 Euro Mietkosten enthalten. Familien haben dafür 600 Euro. Wer mehr Miete zahlt, muss das nachweisen und kann diesen Betrag dann vom Nettogehalt abziehen.

    Übrigens: Von 2000 Euro Rente können viele Rentner nur träumen. Die Rente ist nicht mehr unbedingt sicher. Man sollte sich daher schon früh darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht. Zum Beispiel mit einer bezuschussten Altersvorsorge, wie der Bürgerrente. Außerdem können Rentnerinnen und Rentner zahlreiche Zuschüsse beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen Geld aus einem Härtefallfonds beziehen.

    Außerdem müssen Rentner bedenken, dass sie auf ihre Rente noch Steuern und Abgaben zahlen müssen. Wie viel Prozent sie von der Rente genau versteuern müssen, können Sie der Tabelle entnehmen. Die gute Nachricht ist, dass die Doppelbesteuerung wegfallen soll. Bestimmte Personen profitieren dann davon.

    Außerdem steigt die Rente 2023 auch wieder. Wie viel Geld Sie dann mehr auf dem Konto haben, lässt sich von der Tabelle ablesen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden