Das Wort „Basar“ behagt Juristen nicht. Was aber auch im Münchner Audi-Prozess hinter verschlossenen Türen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Rechtsgesprächen ausgehandelt wird, geht sicher nicht ohne Feilschen ab. Am Dienstag versuchten die beteiligten Parteien ohne journalistischen Beistand zu ergründen, wie viel der frühere Audi-Chef Rupert Stadler aus seinem Millionen-Vermögen loseisen müsste, um bei einem „vollumfänglichen Geständnis“ mit einer Bewährungsstrafe, also ohne eine weitere Haft, davonzukommen. Nachdem es bei dem Deal im Strafverfahren zur Abkürzung von Prozessen einen ziemlichen Wildwuchs gab, hat der Bundesgerichtshof mehrfach die Heckenschere angesetzt und einen klaren Schnitt gemacht, eben Regeln für die grundsätzlich zulässige juristische Form der Verständigung aufgestellt. Daran versucht sich die Münchner Audi-Runde akribisch zu halten, befolgt etwa die Vorgabe, dass sich die Beteiligten im Zuge der Verständigung nicht darauf einlassen dürfen, später auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten.
Diesel-Skandal