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Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger will kein Milliardenbetrüger sein

Hanno Berger gilt vielen als Hauptakteur im milliardenschweren Cum-Ex-Skandal. Er lebt seit Jahren in Zuoz in der Schweiz.
Cum-Ex-Skandal

Hanno Berger will kein Milliardenbetrüger sein

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    In Zuoz fallen die Temperaturen nachts auf zweistellige Minuswerte. Das Dorf in den Schweizer Bergen scheint in einen Winterschlaf gefallen zu sein. Die Sonne geht über den Gipfeln auf, ein perfekter Tag zum Skifahren. Aber es ist kaum jemand unterwegs. Corona. Seit mehr als acht Jahren lebt Hanno Berger mit seiner Frau hier in Graubünden. Es ist sein Exil. Und der Ort, von dem aus er seinen guten Ruf wiederherstellen will. Denn dieser Mann gilt als Architekt des größten Steuerskandals der deutschen Geschichte. Ausgerechnet in die Schweiz also hat er sich zurückgezogen. Dorthin, wo man Steuerhinterzieher vielleicht als Erstes vermuten möchte. Sein Haus liegt auf der Sonnenseite des Hanges, keine 20 Minuten vom mondänen Sankt Moritz entfernt, wo sich die Prominenz normalerweise um diese Jahreszeit zum Après-Ski trifft. Wo die Reichen ihren Reichtum zeigen und die Wichtigen ihre Wichtigkeit.

    Hanno Berger interessiert das alles nicht. Auch in Zuoz kann sich ein Normalverdiener schon lange keine Immobilie mehr leisten. Im Zentrum liegt die berühmte Internatsschule Lyceum Alpinum, auf der schon VW-Legende Ferdinand Piëch oder Krupp-Erbe Arndt von Bohlen und Halbach für die Härten des Lebens gestählt wurden. In der 1200-Einwohner-Gemeinde geht es nicht darum, auf die Pauke zu hauen. Es ist eher ein wunderbarer Ort für Menschen, die einen Haufen Geld haben, aber ihre Ruhe wollen.

    Der Schaden für den Fiskus im Cum-Ex-Skandal soll bei bis zu 55 Milliarden Euro liegen

    Nur Berger findet keine Ruhe im tief verschneiten Winterwunderland. Er wirkt mehr wie ein Getriebener. Das liegt daran, dass er den Strafverfolgungsbehörden als Hauptakteur in einem Skandal gilt, dessen Ausmaße monströs sind: Der Schaden für den Fiskus soll bei bis zu 55 Milliarden Euro liegen. Es wird gegen mehr als 1000 Beschuldigte ermittelt. Gegen Berger gibt es seit kurzem einen internationalen Haftbefehl. Am Donnerstag hätte am Landgericht Wiesbaden ein Strafprozess gegen ihn beginnen sollen. Wegen der Pandemie wurde er auf den 25. März verschoben. Allein in diesem Fall ist von mehr als hundert Millionen Euro die Rede, die der Staatskasse entgangen sein sollen – weil Berger eine Idee hatte.

    Journalisten empfängt Hanno Berger hier in der Schweiz ungern. Er ist misstrauisch geworden. Auf den ersten Blick wirkt der massige Mann im gestreiften Kurzarmhemd nicht gerade wie einer, bei dem Banken, Industrielle und Milliardäre einmal Schlange standen, weil er als profiliertester deutscher Anwalt für Steuer- und Finanzprodukte galt. Berger hinkt, die Knie müssen operiert werden. Er atmet schwer. Das kann aber auch mit der Schutzmaske unter der randlosen Brille zu tun haben. Der 70-Jährige gehört zur Corona-Risikogruppe.

    Berger hat zwei dunkelblaue Aktenordner dabei. Und ein dickes gelbes Buch mit vielen bunten Einmerkern. „Globaler Effektenhandel“ lautet der Titel – und spätestens jetzt ist klar, dass die Sache hier kompliziert wird. Wenn Berger über das Steuersparmodell spricht, das unter dem Titel Cum-Ex die Finanzwelt erschütterte, sprudelt es plötzlich aus ihm heraus. Er zitiert aus dem Kopf Paragrafen, Absätze, Urteile und Gutachten, dass einem ganz schwindelig wird. Und genau das dürfte auch der Grund sein, warum die Cum-Ex-Geschäfte so lange nicht gestoppt wurden: Es hatte sie kaum jemand durchschaut.

    Das beschauliche Örtchen Zuoz im Oberengadin. Hanno Berger lebt seit Jahren in der Schweiz.
    Das beschauliche Örtchen Zuoz im Oberengadin. Hanno Berger lebt seit Jahren in der Schweiz. Foto: Michael Stifter

    Wie wurde Hanno Berger zum "Staatsfeind Nummer 1"?

    Um zu verstehen, wie dieser Mann zum „Staatsfeind Nummer 1“ werden konnte, wie er sich selbst mit einer ordentlichen Portion Sarkasmus in der Stimme bezeichnet, müssen wir noch einmal zurückspringen. Hanno Berger hatte eine anspruchsvolle Kindheit. Seine Eltern wollen, dass er sich anstrengt. Der Vater, ein Pastor, stellt den Jungen morgens unter die kalte Dusche und fragt Latein-Vokabeln ab. Das Kind soll lernen, dass sich Leistung lohnt, dass Bildung das Wichtigste ist im Leben. Und dass man es aus einfachen Verhältnissen zu etwas bringen kann. Man muss nur bereit sein, sich zu quälen.

    Berger spielt Bach-Sonaten auf der Violine, lernt Altgriechisch. Er studiert, macht Karriere in der hessischen Finanzverwaltung, gräbt sich tief hinein in das komplizierte deutsche Steuerrecht und prüft die ganz großen Fische. Er ist ein angesehener Mann, der sich in den Dienst der Allgemeinheit stellt und den Großkopferten auf die Finger klopft, wenn sie bei der Steuer tricksen. So hatten sich seine Eltern das als loyale Staatsbürger vorgestellt. Doch irgendwann läuft die Sache aus dem Ruder.

    In den 90er Jahren ist der Pastorensohn im Staatsdienst ganz oben angekommen. Er ist der ranghöchste Steuer-Bankprüfer in Hessen. Er nennt sich Regierungsdirektor, arbeitet viel, verdient gutes Geld. Doch er ist nicht der Typ, der es sich gemütlich einrichtet. Berger will mehr. „Aber in so einer Behörde wird Leistung nicht belohnt“, sagt er im Rückblick und schaut nachdenklich in die Schweizer Sonne. Und nicht nur das: Als er einen der ganz Großen der hessischen Wirtschaft ins Visier nimmt, gibt man ihm höherenorts zu verstehen, dass das keine besonders gute Idee ist. Man wolle doch nicht riskieren, ein wichtiges Unternehmen aus dem Land zu vertreiben. Es ist ein Schlüsselerlebnis für den Steuerjäger. Mitte der 90er wechselt er die Seiten – und zwar so radikal, wie das nur möglich ist. Sein enormes Wissen nimmt er mit.

    Wie die Cum-Ex-Geschäfte funktionieren

    Berger wird Berater in verschiedenen Großkanzleien und damit zum natürlichen Gegner seiner einstigen Kollegen. Später macht er sich selbstständig. Sein Arbeitstag endet selten vor Mitternacht. Der Anspruch seiner Mandanten ist hoch: Sie wollen viel Geld verdienen und wenig Steuern zahlen. Damit kennt er sich aus. Er tüftelt, wälzt Paragrafen und Urteile. Eines Tages soll er ein Gutachten über Cum-Ex-Geschäfte schreiben. Es geht dabei, ganz vereinfacht gesagt, darum, rund um den Tag der Hauptversammlung, an dem börsennotierte Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne ausschütten, mit deren Aktien zu handeln. Auf die sogenannten Dividenden werden Abgaben fällig, die sich der Käufer später via Steuererklärung wieder erstatten lassen kann. Da die Wertpapiere im voll elektronischen Handel binnen Sekunden immer wieder den Besitzer wechseln, kann nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden, wem sie im Moment der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung tatsächlich gehörten. Manche Marktteilnehmer handeln sogar mit Aktien, die sie noch gar nicht haben. Das nennt man Leerverkäufe. Und es ist legal. Im Ergebnis bedeuten diese Geschäfte allerdings, dass mehrere Aktionäre gleichzeitig für einen Unternehmensanteil Eigentumsansprüche erheben und damit auch die bezahlten Steuern geltend machen können. Und das ist der Moment, in dem sich die Ansichten des Angeklagten und der Staatsanwälte, die ihn hinter Gitter bringen wollen, erheblich zu widersprechen beginnen.

    Berger hält die Erzählung von mehreren Aktionären, die gleichzeitig ein und dasselbe Wertpapier besitzen, für blanken Unsinn. „In einem virtuellen und entmaterialisierten Computerhandel gibt es die eine Aktie doch gar nicht mehr – und damit kann man auch nicht zuordnen, wer an wen und von wem kauft oder verkauft“, sagt er. Und weil er gerne in Bildern spricht, schiebt er noch eine Erklärung hinterher. „Das ist ja so, als würden Sie behaupten, dass der eine in New York einen Eimer rote Farbe in den East River kippt und der andere genau diesen Eimer im Hamburger Hafenbecken wieder aus dem Wasser holen kann.“ Was Berger sagen will: Es mag ja sein, dass dem Staat damit ein Schaden entsteht, aber man kann ihn weder genau beziffern noch irgendjemandem zuordnen. Das würde eben auch bedeuten: Man kann niemanden dafür zur Rechenschaft ziehen.

    Als Berger diese Lücke im Steuersystem beim Schreiben seines Gutachtens entdeckt, kommen ihm zwei Gedanken. Erstens: Das kann eigentlich nicht sein. Zweitens: Das ziehen wir jetzt ganz groß auf. Es ist der Beginn seines neuen Lebens.

    War Cum-Ex ein legales Steuergestaltungsmodell oder schlicht Steuerhinterziehung?

    Mit dem Trick bringen Anleger den Fiskus in den kommenden Jahren um gigantische Summen. Ein schlechtes Gewissen hat Berger trotzdem bis heute nicht. Er spricht auch lieber von „Steuergestaltung“ als von einem Trick. Wenn es um die Frage der Strafbarkeit solcher Geschäfte geht, hat der Mann im gestreiften Hemd eine glasklare Position. „Es gibt nur legal oder illegal, alles andere interessiert mich nicht.“ Der Bürger habe das Recht und die Freiheit, seine Steuern möglichst günstig zu gestalten. Das ist Bergers Vorstellung von einem liberalen Rechtsstaat. Er ist mit dieser Meinung in durchaus prominenter Gesellschaft. Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, schreibt 2017 in seiner Grundsatzentscheidung zum sogenannten Goldfinger-Steuermodell: „Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige seine Verhältnisse so gestalten, dass keine oder möglichst geringe Steuern anfallen.“

    Dass Politiker dagegen von Grauzonen, Grenzbereichen oder gar von Moral sprechen, macht Berger grantig. Besonders ärgert er sich über ein Wort, das der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit Cum-Ex verwendet hat. Der CDU-Politiker bezeichnete das Gebaren als „illegitim“. „Wer so etwas sagt, verwischt die Grenze zwischen Recht und Unrecht. Illegitim bedeutet nämlich somit illegal“, sagt Berger und wird laut. Schäuble meinte damit, dass die Geschäfte moralisch verwerflich waren, selbst wenn sie im Rahmen der geltenden Gesetze getätigt wurden. Da wird wohl jeder zustimmen. Selbst Anwälte sprechen von einer „legalen Sauerei“. Doch die Frage, die sich für Berger stellt, ist ja eben: Muss er dafür ins Gefängnis, dass er seinen Mandaten dieses System empfohlen hat?

    Als er 2012 von der Razzia im Frankfurter Wolkenkratzer und in seinem Privathaus erfährt, sitzt er nach eigener Aussage gerade im Zug. Er reist gleich weiter in die Schweiz. Eigentlich will er nur vier bis sechs Wochen dort bleiben. Bis heute ist er nicht zurückgekehrt. Das Ferienhaus in Zuoz wird seine Trutzburg. In seinem Arbeitszimmer türmt sich eine komplette Regalwand mit Ordnern und Fachliteratur. „Hier sitze ich seit acht Jahren jeden Tag am Schreibtisch, um meine Unschuld zu beweisen“, sagt er. Und klagt, dass er sich mit seinen Schriftsätzen bei den Strafverfolgern und Richtern kein Gehör verschaffen kann. „Die lesen das nicht mal“, sagt er bitter. Berger ist Steuerrechtler. Er ist es nicht gewohnt, wie heftig es im Strafrecht zugeht. Nachdem das langjährige Mandat mit dem Anwalt und heutigen Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki beendet war, holte Berger sich neue Verstärkung: Den Münchner Steuerstrafrechtler Richard Beyer, der mehr als ein Jahr lang im Augsburger Goldfinger-Prozess der Staatsanwaltschaft mit einer äußerst robusten Strafverteidigung die Hölle heiß gemacht hat.

    Nun sitzt Rechtsanwalt Beyer also mit Berger und den zwei Journalisten aus Augsburg im Tagungsraum eines Hotels in Zuoz. Die Sonne knallt herein. Beyer hat auf einem Ledersofa Platz genommen und rammt gleich mal ein paar Pflöcke ein: Steuerhinterziehung liege nur vor, wenn jemand gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht. „Was soll an den Angaben bei Cum-Ex unrichtig oder unvollständig sein?“, fragt er. Der Steuerpflichtige müsse seine Erklärung auf einem amtlichen Formular abgeben. Wenn er dieses Formular ausgefüllt habe, sei die Steuererklärung vollständig. Platz für weitere Erklärungen gebe es gar nicht. Die Finanzbehörden hätten dann alle Möglichkeiten, weitere Sachverhalte zu ermitteln – wenn sie wollen.

    Dass ihn Staatsanwälte gleich in mehreren Verfahren zur Rechenschaft ziehen wollten, hält Hanno Berger offenkundig für eine Beleidigung: „Als Bürger habe ich genau eine Verpflichtung gegenüber dem Staat: Ich muss mich nur an die geltenden Gesetze halten, und genau das haben wir getan.“ Aus seinen blauen Aktenordnern zieht Berger ein Gutachten, ein Urteil, einen Paragrafen nach dem anderen heraus, die belegen sollen, dass er sich nicht strafbar gemacht hat. Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, eine zentrale Figur in der Cum-Ex-Strafverfolgung, ist regelrecht zu einem Feindbild für ihn geworden. Für den Umstand, dass sie in den USA zur Staatsanwältin des Jahres gewählt wurde, findet er nur wenig schmeichelhafte Worte.

    Die Frankfurter Bankenskyline: Rund 130 Banken sollen sich an den hoch umstrittenen «Cum-Ex»-Steuergeschäften beteiligt haben.
    Die Frankfurter Bankenskyline: Rund 130 Banken sollen sich an den hoch umstrittenen «Cum-Ex»-Steuergeschäften beteiligt haben. Foto: Boris Roessler, dpa

    „Als Anwalt und Berater bin ich in erster Linie meinem Mandaten verpflichtet, deshalb haben wir dieses System zigfach auseinandergenommen und immer feiner durch die Mühlen gemahlen, bis wir hundertprozentig sicher waren, dass es legal ist“, erklärt er. Und was ist mit der Moral? Mit der Verantwortung gegenüber dem Staat, dem gigantische Summen an Steuergeldern entgangen sind? „Es ist nicht meine Aufgabe, eine unzureichende Gesetzgebung zu reparieren und immer daran zu denken, was der Staat sich vielleicht dabei gedacht haben könnte“, sagt der Jurist. Für ihn sei „Steuergestaltung“ ein sportlicher Wettkampf, mal gewinne man und mal verliere man eben. „Aber alle müssen sich an die gleichen Spielregeln halten, das sind nun mal die Gesetze, und denen habe ich mich mit Haut und Haaren verschrieben.“

    Für Normalsterbliche klingen solche Worte wie Hohn. Doch für Berger steht fest, dass er seinen Jägern fachlich haushoch überlegen ist. Schon im ersten Strafprozess rund um Cum-Exwar es zunächst tatsächlich um die Frage gegangen, ob die „Sauerei“ womöglich legal war. Hier wird das grundlegende Problem deutlich. Das deutsche Steuerrecht ist derart kompliziert, dass es keine einfachen Antworten oder Urteile erlaubt. „Hier kennen sich nur ganz wenige richtig gut aus, und die lassen sich das natürlich teuer bezahlen, Tante Emma kann sich das leider nicht leisten“, sagt Berger über seine einstige Rolle und fügt hinzu: „Wenn damals die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wahr geworden wäre, hätten alle Berater zusperren können.“ Soll heißen: Je mehr Einzelfälle detailliert in der Steuergesetzgebung geregelt werden, desto leichter haben es Finanzberater und Anwälte, eine Lücke ganz knapp neben dieser Regelung zu finden. Es ist ein immerwährendes Katz-und-Maus-Spiel.

    Und das führt direkt zu einer grundlegenden Frage, über die seit Jahrzehnten in Deutschland gestritten wird: Ist unser Steuersystem gerecht? SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ist Experte in Steuerfragen. Er war sieben Jahre lang Finanzminister in Nordrhein-Westfalen und wurde vor allem dadurch bekannt, dass er sogenannte „Steuer-CDs“ kaufen ließ und damit hunderten Steuerbetrügern das Handwerk legte. Viele nennen ihn seither den „Robin Hood der Steuerzahler“. Er sagt im Gespräch mit unserer Redaktion, das deutsche Steuersystem sei „im Kern gerecht“. Die Grundidee, dass jeder nach seinen finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag zum Gemeinwesen leistet, sei gut. Das Steuersystem werde aber nicht gerecht ausgelebt. Reiche hätten viel mehr Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Cum-Ex zum Beispiel hält der SPD-Vorsitzende für eine „trickreiche Umgehung von Steuern im großen Stil“. „Wer sich Steuern erstatten lässt, die er oder sie nie gezahlt haben, bedient sich aus einem Steuertopf, den die Ehrlichen füllen“, kritisiert Walter-Borjans. Für ihn ist auch eindeutig, dass Cum-Ex-Deals strafbar sind. Dass der Gesetzgeber Türen zur Plünderung öffentlicher Kassen offenstehen lasse, sei skandalös. „Aber die weit verbreitete Sichtweise, es sei erlaubt, eine offenstehende Staatskasse auszuräumen, ist damit nicht zu rechtfertigen“, stellt der SPD-Chef klar.

    Hinter den Bergen in Zuoz ist die Sonne inzwischen einmal unter- und wieder aufgegangen. Doch „Mister Cum-Ex“, der Walter-Borjans wegen der Sache mit den Steuer-CDs übrigens konsequent nur „den Hehler“ nennt, hat noch viel zu sagen. Zum Beispiel über den Haftbefehl, der erlassen wurde, nachdem sich der in der Schweiz für krank erklärte Angeklagte geweigert hatte, nach Deutschland zu reisen, um dort von einem Arzt prüfen zu lassen, ob er reisefähig ist. Das wirft tatsächlich Fragen auf, denn im Prinzip gibt es nur zwei Gründe für einen Haftbefehl: Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr. Beides scheint auf einen Mann, der seit vielen Jahren im Ausland lebt und dessen Adresse den Behörden bekannt ist, nicht wirklich zu passen. „Was soll ich dazu noch sagen?“, ist einer der Sätze, die Berger am häufigsten benutzt. Es ist eine rhetorische Frage, mit der er seine Fassungslosigkeit zur Schau stellt.

    Er spricht dann auch gerne von Deutschland als „Bananenrepublik“ und von weiteren Ungereimtheiten. Etwa, dass der Richter in einem der Prozesse ohne Begründung ausgetauscht werden konnte. Oder dass Politiker und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sagen, einer wie Berger habe den Anspruch verloren, sich auf Gesetze zu berufen, weil er doch selbst als Lobbyist daran gearbeitet habe, diese Gesetze zu seinen Gunsten zu verbiegen. „Für mich gibt es kein Gesetz mehr in Deutschland, ich bin vogelfrei“, sagt Berger pathetisch und erzählt, der Frankfurter Wirtschaftsjurist Prof. Wolfgang Naucke habe in einer Streitschrift dafür plädiert, Wirtschaftsstraftaten in der Dimension von Cum-Ex als „ökonomische Kriegsverbrechen“ zu behandeln. Damit könnte jemand auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er gegen keinen Paragrafen verstoßen habe.

    Der Goldfinger-Prozess in Augsburg endete kleinlaut mit einer Einstellung

    Bergers Anwälte mutmaßen, dass man ihren Mandanten mit dem Haftbefehl ganz bewusst abschrecken will, zum Prozess zu erscheinen. Womöglich um zu verhindern, dass er im Gerichtssaal seine Ankläger auf großer Bühne an die Wand spielt? Wer sich mit ihm stundenlang über das Geschäft seines Lebens unterhält, kann diese Gefahr zumindest nicht völlig abwegig finden. Und auch ein hochrangiger Steuerbeamter sagt hinter vorgehaltener Hand: „Berger wird ein ganz harter Gegner.“ Gerade erst hat schließlich ein ähnlicher Rechtsstreit gegen vermeintliche Steuersünder vor dem Augsburger Landgericht gezeigt, wohin es führen kann, wenn Staatsanwälte den Angeklagten und ihren Verteidigern im hoch komplizierten Steuerrecht nicht gewachsen sind. Der Goldfinger-Fall, benannt nach dem berühmten James-Bond-Film – endete nach jahrelangem Getöse inklusive monatelanger Untersuchungshaft für mehrere Rechtsanwälte kleinlaut mit einer Einstellung des Verfahrens – ohne dass die Angeklagten auch nur einen Cent zahlen müssen.

    Darum geht es im Cum-Ex-Steuerskandal

    Der Begriff Cum-Ex steht für den größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mehr als 130 Banken haben sich an den Geschäften beteiligt. Staatsanwälte ermitteln bundesweit gegen mehr als 1000 Beschuldigte.

    Nach neuesten Berechnungen soll der Schaden für die Finanzbehörden in Europa bei mehr als 55 Milliarden Euro liegen.

    Neben etlichen Zivilprozessen und Finanzgerichtsverfahren gibt es bisher drei Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal. Die erste Anklage reichte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Mai 2018 am Landgericht Wiesbaden ein. Doch das Gericht prüfte die Anklageschrift ausführlich und ließ sie erst im Dezember 2019 zu.

    Die Frage, ob Cum-Ex-Deals strafbar sind, ist seit Juli 2021 höchstrichterlich geklärt. Das erste und bisher Strafurteil sprach das Landgericht Bonn im März 2020. Die dortige Wirtschaftsstrafkammer entschied, dass die Geschäfte strafbar sind, verurteilte zwei britische Aktienhändler aber zu milden Bewährungsstrafen. Grund: Sie standen der Staatsanwaltschaft bereitwillig Rede und Antwort. Der BGH bestätigte das Urteil.

    Gegen die zentrale Schlüsselfigur Hanno Berger laufen mindestens drei bekannte Strafverfahren: Neben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln in mehreren Komplexen. Das Landgericht Bonn hat diese Woche eine Anklage aus Köln zugelassen. In diesem Fall lautet der Vorwurf, der Anwalt habe die Hamburger Privatbank M.M. Warburg in mehreren Fällen schwerer Steuerhinterziehung mittels Cum-Ex-Geschäften beraten. Der Schaden wird auf rund 280 Millionen Euro beziffert. (hogs)

    Viele Muster aus dem Goldfinger-Prozess tauchen auch in den Cum-Ex-Verfahren auf. Da sind zum Beispiel die komplett konträren Argumentationen zur Strafbarkeit: Die einen Juristen sagen, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Klingt für Laien plausibel. Aber entspricht eine solche formaljuristische Interpretation wirklich dem Geist des Gesetzes? Kann der Gesetzgeber gewollt haben, dass eine einfach bezahlte Steuer mehrfach rückerstattet wird? Natürlich nicht, sagen die einen. Dann hätte der Gesetzgeber eben ein besseres Gesetz machen müssen, wenden die anderen ein.

    Solche Diskussionen verstellen leicht den Blick auf eine einfache Wahrheit: Es gibt eine Art Steuergestaltungsindustrie, die mit hohem Aufwand einzig und allein das Ziel verfolgt, kleine Schlupflöcher in der Steuergesetzgebung für große Geschäfte im Auftrag reicher Kunden zu finden. Das muss man nicht schön finden. Aber ist es strafbar?

    Um diese Kernfrage wird sich auch der Prozess in Wiesbaden drehen. Das Landgericht Bonn hat die Frage im Frühjahr 2020 schon beantwortet, und zwar mit Ja. Zwei britische Fondsmanager hatten umfassend ausgesagt. Um ihre eigene Haut zu retten, sagt Berger. Wie auch sein früherer Partner, der ihn im Strafverfahren belastet hat, in einem eigenen Zivilprozess aber den Standpunkt vertritt, dass die Kanzlei nichts falsch gemacht hat, weil sie sich damals an einer einheitlichen Bewertung des Gesetzgebers, des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung orientiert habe. Der Schuldspruch aus Bonn liest sich tatsächlich in weiten Teilen wie eine Verurteilung Bergers. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es liegt zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof.

    Ob es im Fall Hanno Berger jemals zu jenem Schlagabtausch vor Gericht kommen wird, auf den er sich seit Jahren so akribisch vorbereitet, ist unklar. Die Schweiz wird ihn kaum ausliefern, und so werden die verschneiten Berge in Graubünden wohl zur Endstation dieses wendungsreichen Lebens. Bergers Familie ist längst heimisch geworden in ihrem Exil. Seine Frau soll bald die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen. Der inzwischen 18-jährige Enkel ist hier aufgewachsen und will zum Studium bleiben. Am berühmten Lyceum von Zuoz hat er gelernt, dass man es weit bringen kann – wenn man bereit ist, sich zu quälen.

    Sein Großvater hat es schließlich vorgelebt, auch wenn die Sache irgendwann aus dem Ruder gelaufen ist. „Man könnte hier so viel machen“, sagt Berger. Er schaut auf die beeindruckende Berglandschaft, schnauft durch und fügt dann etwas leiser hinzu: „Wenn man Zeit hätte.“

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