Trotz steigender Infektionszahlen und Rekordinzidenzen gelten am Arbeitsplatz nun lockerere Corona-Regeln. Seit dem 20. März 2022 gibt es keine verpflichtenden Maßnahmen mehr, Arbeitgeber müssen die Gefahren durch das Virus selbst einschätzen und eigenverantwortlich ein Hygienekonzept erstellen.
So steht es in der neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Diese gilt seit dem 20. März und ist zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Infektionsgeschehen vor Ort ist entscheidend
Nun ist das regionale Infektionsgeschehen, also die Corona-Lage vor Ort, entscheidend. Prüfen sollen Arbeitgeber dann eigenständig, ob sie den Beschäftigten Corona-Tests anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.
Bis einschließlich 19. März mussten Arbeitgeber noch mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anbieten und es galt eine Maskenpflicht, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden konnten. Zusätzlich mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorzeigen und ein Homeoffice-Angebot war Pflicht, wo es die Art der Arbeit ermöglichte. Seit dem 20. März ist die einzige Verpflichtung für Arbeitgeber, dass sie Beschäftigte weiterhin für einen Termin zur Corona-Impfung freistellen müssen.
Corona-Pandemie: Basisschutzmaßnahmen in Betrieben
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. "Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. (...) Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln", erklärte der Minister. (mit dpa)