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CO2-Abgabe für Mieter & Vermieter 2022: Lastenteilung bahnt sich an

Kohlendioxid-Abgabe

Lastenteilung bei CO2-Abgabe nimmt Hürde: Das ändert sich für Mieter und Vermieter

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    In Wohnungen müssen die CO2-Abgaben künftig nicht mehr nur von den Mietern getragen werden.
    In Wohnungen müssen die CO2-Abgaben künftig nicht mehr nur von den Mietern getragen werden. Foto: Robert Günther, dpa (Symbolbild)

    Wenn es um die Klimaabgabe geht, waren Mieter bislang nahezu alleine in der Verantwortung. Das wird sich in Zukunft ändern, denn das Bundeskabinett hat eine Änderung auf den Weg gebracht. Künftig kommt es zu einer Lastenteilung bei der CO2-Abgabe, die zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatten sich dafür auf ein Stufenmodell geeinigt.

    CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter: Ab wann ist die Aufteilung geplant?

    Die Regelungen werden ab dem Jahr 2023 gelten. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Regierung, bestehend aus SPD, FDP und den Grünen, eigentlich vorgenommen, dass derartige Regelungen bereits zum Juli 2022 in Kraft treten. Nun wird die Lastenteilung mit einem halben Jahr Verspätung kommen, zum 1. Januar. Die Pläne müssen nun auch noch in den Bundestag.

    Zehn-Stufen-Modell hängt an Energiebilanz der Häuser

    Das ausgearbeitete Zehn-Stufen-Modell hängt unmittelbar mit der Einstufung der Energiebilanz der jeweiligen Gebäuden zusammen. Wenn die Bilanz der Wohnungen oder Häuser schlecht ist, müssen Vermieter künftig 90 Prozent der CO2-Kosten tragen – und die Mieter nur zehn Prozent. Bringt das entsprechende Gebäude allerdings die bestmögliche Energiebilanz mit, welche in Deutschland dem Energiestandard EH55 entspricht, dann müssen Vermieter keine CO2-Kosten tragen – und diese bleiben an den Mietern hängen. Die Einstufung EH55 besagt, dass ein Gebäude 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbraucht. Derartige Neubauten wurden in den letzten Jahren häufig geplant, da sie staatlich gefördert wurden.

    Die übrigen acht Stufen stellen eine Kostenteilung je nach Emissionsreichtum oder Emissionsarmut der Gebäude dar. Das Prinzip: Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, desto höher fällt die CO2-Last für die Vermieter aus. Dadurch will die Bundesregierung eine Entlastung für die Mieter schaffen, aber auch Anreize für eine energetische Sanierung von Wohnungen und Häusern. Dass Mieter in gut gedämmten Gebäuden zum Energiesparen motiviert werden sollen, ist ein weiterer Grund für die neuen Regelungen.

    Zehn-Stufen-Modell für CO2-Abgabe gilt nicht für Bürogebäude und Geschäfte

    Die Einstufung von Mietwohnungen soll jährlich erfolgen. Mieter sollen diese unkompliziert über die Heizkostenabrechnung einsehen können. Für Vermieter dürfte die Regelung mit deutlich mehr Aufwand verbunden sein. Sie brauchen nämlich einige Angaben zur Energiebilanz.

    In Zukunft könnte das Modell aber auch auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden. Für Häuser, Bürogebäude und Geschäfte, in denen nicht gewohnt wird, soll das Zehn-Stufen-Modell nicht gelten. Vorgesehen ist hier eine Lastenteilung von jeweils 50 Prozent der CO2-Abgaben für Mieter und Vermieter.

    Kosten: Wie hoch ist der CO2-Preis?

    Hintergrund beim CO2-Preis ist das Ziel, klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Dadurch wurden die Preise beim Heizen und Tanken bereits seit dem vergangenen Jahr teurer. Derzeit liegt der Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Heizöl macht das acht Cent pro Liter aus. Bei Erdgas kann mit 0,5 Cent pro Kilowattstunde gerechnet werden. Bis zum Jahr 2025 soll der CO2-Preis weiter deutlich ansteigen.

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