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Bundestag: Fragen zum neuen Heizungsgesetz: Das sollten Sie wissen

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Fragen zum neuen Heizungsgesetz: Das sollten Sie wissen

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    Zwei Handwerker stellen eine gerade installierte Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte ein.
    Zwei Handwerker stellen eine gerade installierte Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte ein. Foto: Doreen Garud, dpa

    Was ist der Grundgedanke des Gesetzes?

    Rund ein Drittel des deutschen CO2-Ausstoßes geht auf das Beheizen und Kühlen von Gebäuden zurück. Damit Deutschland bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral werden kann, sollen möglichst wenige neue Heizungen eingebaut werden, die mit Gas oder Öl laufen. Ab dem nächsten Jahr dürfen in Neubauten in ausgewiesenen Gebieten deshalb nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf Dauer mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Was gilt für den Bestand?

    Gerade am Anfang der hitzigen Diskussion um das Projekt von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) war bei einem Teil der Hausbesitzer der Eindruck entstanden, sie müssten ihre funktionierende Heizung rausreißen und 2024 durch eine umweltfreundliche ersetzen. Das war nie geplant. Kaputte Kessel dürfen auch repariert werden: Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. Allgemein gilt ein Vorrang für die kommunale Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen sie bis Mitte 2026 erstellen, Städte und Dörfer mit weniger Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit. Wer mit dem Wechsel einer Heizung liebäugelt, sollte schauen, ob die Energieversoger das Fernwärmenetz ausweiten oder ein Nahwärmenetz für kleinere Quartiere bauen wollen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.

    Gibt es eine Härtefallregelung?

    Ja, in der Tat. Das Gesetz enthält eine Härtefallregelung, nach der eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren auf Antrag möglich ist, zum Beispiel bei wirtschaftlicher Überforderung oder wenn die Umstellung aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht zumutbar ist.

    Ist die 65-Prozent-Regel nur mit einer Wärmepumpe erfüllt?

    Nein. Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann mehrere Optionen nutzen. Wenn man eine davon nutzt, ist die Regelung erfüllt. Diese Optionen sind: der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets, hier besonders der Einsatz in denkmalgeschützten Gebäuden), eine Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden), eine Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombiniert mit einem mit Öl oder Gas betriebenen Heizkessel oder einer Biomasseheizung), eine Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls der Wärmebedarf damit komplett gedeckt wird), sowie eine Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt.

    Eine Wärmepumpe an einer Hauswand. Das GEG gibt nun Klarheit darüber, wie die Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes genau aussehen.
    Eine Wärmepumpe an einer Hauswand. Das GEG gibt nun Klarheit darüber, wie die Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes genau aussehen. Foto: Doreen Garud, dpa

    Gibt es staatliche Zuschüsse für umweltfreundliche Heizungen?

    Der Bundeswirtschaftsminister plant mit einer umfangreichen Förderung, für die er aber bisher nur Eckpunkte vorgelegt hat. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung stammen. Habeck hat das Ziel, dass die Mittel möglichst simpel online beantragt werden können. Laut seinen Eckpunkten ist für eine nachhaltige Heizung ein Grundzuschuss von 30 Prozent vorgesehen. Wer vergleichsweise rasch in den nächsten Jahren eine solche Therme einbaut, kann weitere 20 Prozent bekommen. Für Haushalte, die höchstens über 40.000 Euro Einkommen im Jahr verfügen, soll es noch einmal 20 Prozent obendrauf geben, insgesamt also maximal 70 Prozent. Maximal gibt der Staat 90.000 Euro hinzu, wenn neben der Heizung beispielsweise die Fassade gedämmt wird oder neue Fenster angeschafft werden.

    Mit was müssen Mieter rechnen?

    Wenn ein Heizungstausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird, kann der Vermieter 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erheben. Diese Modernisierungsumlage ist auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt (Kappungsgrenze). Damit dürften die Gesamtkosten für Mieter in der Regel sogar sinken, hofft das Wirtschaftsministerium. Denn obwohl die Kaltmiete steigen kann, werden die Betriebskosten für Mieter in der Regel aufgrund einer modernen und klimafreundlichen Heizung, insbesondere angesichts steigender CO2-Preise, sinken, was sich wiederum positiv auf die Warmmiete auswirkt.

    Welche Energieform ist die wirtschaftlichste?

    Die Preise für Energie können sehr stark schwanken, wie das vergangene Jahr nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine gezeigt hat. Öl und Gas haben sich massiv verteuert und im Zweitrundeneffekt den Strompreis nach oben schießen lassen. Durch den starken Ausbau von Wind- und Sonnenkraft soll sich Deutschland unabhängig von fossilen Importen machen. Damit ist im Wirtschaftsministerium die Hoffnung verbunden, dass der Strompreis fällt und Wärmepumpen günstiger laufen. Hierzulande kostet Strom im europäischen Vergleich mit am meisten. Habeck hat die Hausbesitzer in den vergangenen Monaten immer wieder davor gewarnt, sich einen neuen Öl- oder Gaskessel in den Keller zu stellen. Denn durch die geplante Anhebung der CO2-Steuern werden fossile Brennstoffe in den folgenden Jahren seitens der Regierung verteuert. Das spricht also für Erneuerbare.

    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann klagte in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz und bekam Recht.
    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann klagte in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz und bekam Recht. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Was plant die Opposition?

    Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte gegen das Hauruck-Verfahren, mit dem die Regierungsparteien das Heizungsgesetz beschließen wollten, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und bekam in einer vorläufigen Eil-Entscheidung Recht. Die Abgeordneten hatten zu wenig Zeit zum Studium des Entwurfs. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus. Sollten die Richter Heilmann folgen, wäre das Heizungsgesetz aber nicht direkt bedroht, weil es in Heilmanns Klage um die Mitwirkungsrechte der Parlamentarier geht. In einem weiteren Verfahren könnte die Union dann versuchen, das Gesetz wegen formalen Fehlern zu Fall zu bringen. Ob sie das tut, ist offen.

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