Es gibt Hoffnung für die Schlecker-Gläubiger: Es geht um rund 212 Millionen Euro. Dass dieses Geld nun an sie fließen könnte, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zumindest wieder wahrscheinlicher geworden.
Worum geht es genau? Schlecker, früher eines der bundesweit größten Einzelhandelsunternehmen für Drogeriemarkenartikel, hatte 2012 Insolvenz anmelden müssen. Experte Arndt Geiwitz. Der hatte nach der Pleite Zulieferer von Schlecker verklagt. Der Grund: Geiwitz behauptet, dass Schlecker zu viel - in der Summe eben jene rund 212 Millionen Euro - für bestellte Produkte an die Zulieferer gezahlt habe, weil diese - es handelt sich um etliche Hersteller - untereinander Informationen ausgetauscht hätten. Und zwar zum Nachteil von Schlecker.
Bundeskartellamt hatte Bußgeld verhängt
Das Bundeskartellamt hatte gegen die von Geiwitz verklagten Unternehmen Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot verhängt. Es ging dabei laut Angaben des Bundesgerichtshofs um "gegenüber Schlecker beabsichtigte und durchgesetzte Bruttopreiserhöhungen sowie den aktuellen Stand der Jahresverhandlungen mit Schlecker, insbesondere hinsichtlich Rabatten und Sonderforderungen."
Geiwitz war aber mit seiner Klage beim Landgericht - und dann in nächster Instanz - beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) zunächst nicht durchgedrungen. Das
Der Fall Schlecker: Neue Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt
Der Kartellsenat begründete seine Entscheidung so: In einer Gerichtsmitteilung heißt es unter anderem: "Betreffen geheime Informationen aktuelles oder geplantes Preissetzungsverhalten, besteht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass die an dem Informationsaustausch beteiligten Wettbewerber gemeinsam ein höheres Preisniveau erreichen." Das OLG Frankfurt habe diesen "Erfahrungssatz" zwar unterstellt, ihm jedoch "ein zu geringes Gewicht" beigemessen". Folge: Alles auf Anfang.
Der Ausgang der nun notwendigen zweiten OLG-Verhandlung ist noch nicht vorgezeichnet. Insolvenzverwalter Geiwitz teilte allerdings mit: "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir den durch die illegalen Absprachen entstandenen Schaden vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt belegen können." Die Kartellklagen seien "ein Kampf für die Masse-Gläubiger und damit vor allem auch für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche aus dem Verfahren hat." Dabei geht es etwa um offene Ansprüche auf eine maximal dreimonatige Lohnfortzahlung bei Kündigung.
Schlecker war einst die größte Drogeriemarktkette Europas mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen. (dpa, kuep)