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Bundesgerichtshof: Schlecker-Insolvenz: Neue Hoffnung für die Gläubiger

Bundesgerichtshof

Schlecker-Insolvenz: Neue Hoffnung für die Gläubiger

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    Nach einem Urteil des BGH in Karlsruhe gibt es neue Hofffnung für die Schlecker-Gläubiger.
    Nach einem Urteil des BGH in Karlsruhe gibt es neue Hofffnung für die Schlecker-Gläubiger. Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Es gibt Hoffnung für die Schlecker-Gläubiger: Es geht um rund 212 Millionen Euro. Dass dieses Geld nun an sie fließen könnte, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zumindest wieder wahrscheinlicher geworden.

    Worum geht es genau? Schlecker, früher eines der bundesweit größten Einzelhandelsunternehmen für Drogeriemarkenartikel, hatte 2012 Insolvenz anmelden müssen. Insolvenzverwalter in dem sich nun schon ein Jahrzehnt hinziehenden Verfahren ist der bundesweit bekannte Experte Arndt Geiwitz. Der hatte nach der Pleite Zulieferer von Schlecker verklagt. Der Grund: Geiwitz behauptet, dass Schlecker zu viel - in der Summe eben jene rund 212 Millionen Euro - für bestellte Produkte an die Zulieferer gezahlt habe, weil diese - es handelt sich um etliche Hersteller - untereinander Informationen ausgetauscht hätten. Und zwar zum Nachteil von Schlecker. 

    Bundeskartellamt hatte Bußgeld verhängt

    Das Bundeskartellamt hatte gegen die von Geiwitz verklagten Unternehmen Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot verhängt. Es ging dabei laut Angaben des Bundesgerichtshofs um "gegenüber Schlecker beabsichtigte und durchgesetzte Bruttopreiserhöhungen sowie den aktuellen Stand der Jahresverhandlungen mit Schlecker, insbesondere hinsichtlich Rabatten und Sonderforderungen." 

    Geiwitz war aber mit seiner Klage beim Landgericht - und dann in nächster Instanz - beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) zunächst nicht durchgedrungen. Das OLG hatte es für nicht sehr wahrscheinlich gehalten, dass Schlecker durch den Informationsaustausch ein Schaden entstanden sein könnte. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hob in oberster Instanz das jüngste Urteil in dieser Sache nun allerdings wieder auf. Nun muss das OLG Frankfurt von vorne anfangen. 

    Der Fall Schlecker: Neue Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

    Der Kartellsenat begründete seine Entscheidung so: In einer Gerichtsmitteilung heißt es unter anderem: "Betreffen geheime Informationen aktuelles oder geplantes Preissetzungsverhalten, besteht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass die an dem Informationsaustausch beteiligten Wettbewerber gemeinsam ein höheres Preisniveau erreichen." Das OLG Frankfurt habe diesen "Erfahrungssatz" zwar unterstellt, ihm jedoch "ein zu geringes Gewicht" beigemessen". Folge: Alles auf Anfang. 

    Der Ausgang der nun notwendigen zweiten OLG-Verhandlung ist noch nicht vorgezeichnet. Insolvenzverwalter Geiwitz teilte allerdings mit: "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir den durch die illegalen Absprachen entstandenen Schaden vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt belegen können." Die Kartellklagen seien "ein Kampf für die Masse-Gläubiger und damit vor allem auch für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche aus dem Verfahren hat." Dabei geht es etwa um offene Ansprüche auf eine maximal dreimonatige Lohnfortzahlung bei Kündigung. 

    Schlecker war einst die größte Drogeriemarktkette Europas mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen. (dpa, kuep)

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