Für viele Menschen ist der Urlaub eines der Highlights des Jahres und auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, dürfen in den Urlaub fahren. Das Besondere daran: In einigen Bundesländern in Deutschland werden die Kosten dafür sogar übernommen. Wo das der Fall ist, erfahren Sie im Artikel.
Kann man in den Urlaub fahren, wenn man Bürgergeld bezieht?
Grundsätzlich dürfen Personen, die Bürgergeld beziehen, sich nicht ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhalten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass Beziehern mit vorheriger Zustimmung eine sogenannte Ortsabwesenheit ermöglicht wird. Sie müssen den Urlaub also beantragen und dürfen dann bis zu drei Wochen im Jahr verreisen. Voraussetzung ist immer, ob das die berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt.
Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann das Jobcenter die Ortsabwesenheit in Einzelfällen für drei weitere Wochen genehmigen. Dann wird das Bürgergeld aber auch nur in den ersten drei Wochen gezahlt, in den restlichen drei Wochen erhalten die Bezieher keine Unterstützung.
Länger als sechs Wochen Urlaub ist allerdings nicht möglich. Fällt das Bürgergeld weg, dann werden auch die Kosten für die Unterkunft nicht mehr übernommen. Auch auf den Krankenversicherungsstatus kann sich ein Wegfall auswirken.
In welchen Bundesländern bekommen Bezieher von Bürgergeld den Urlaub bezahlt?
Bestimmte Personengruppen können eine Kostenerstattung für die Urlaubsreise beantragen. Dazu gehören Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen sowie Familien, Alleinerziehende und Menschen geringem Einkommen.
Möglich ist das in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zum Beispiel unterstützt Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Sie sollen ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte verbringen können, wie die Behörde auf ihrer Website schreibt. Interessierte sollen sich bei der gewünschten Familienferienstätte erkundigen, ob der von ihnen geplante Zeitraum noch frei ist.
"Eine unverbindliche Reservierung ist zulässig, eine verbindliche Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung des ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen", schreibt die Behörde. Pro Verpflegungstag werden für Kinder und Erwachsene bis zu 19,50 Euro erstattet. Kinder, die körperlich, geistig und seelisch beeinträchtigt sind, erhalten eine Förderung von bis zu 25,50 Euro pro Tag. Der Antrag auf Förderung von Familienerholung kann online beim ZBFS einreichen.
Auch die Landesregierung von Brandenburg möchte jeder Familie eine Woche Urlaub pro Jahr ermöglichen, wie auf der Website zu lesen ist. Sollte das Geld für einen Urlaub nicht ausreichen oder andere Belastungssituationen bestehen, können Betroffene Ferienzuschüsse beantragen. Besonders berücksichtigt werden dabei Mütter oder Väter, die ihr Kind alleine betreuen oder es ein Familienmitglied mit Behinderung oder Migrationshintergrund gibt. Jedes Familienmitglied erhält zehn Euro pro Übernachtung.
Voraussetzung ist laut Landesregierung, dass die Familie in Brandenburg wohnt und nur über ein geringes Einkommen verfügt. Die Zuschüsse können für mindestens zwei und maximal 13 Übernachtungen beantragt werden. Wer Interesse an einer solchen Unterstützung hat, muss die Förderung mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragen.
Familienzeit NRW soll unbeschwerten Urlaub ermöglichen
Schleswig-Holstein überarbeitet gerade seine Förderrichtlinien für eine Familienerholung. Ansonsten haben auch Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen besondere Förderungen, um Familien mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Mit der sogenannten "Familienzeit NRW" förderte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 2022 nach eigenen Angaben Familienurlaube mit 4,5 Millionen Euro. Ziel sie es, dass besonders belastete Familien in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit eine mehrtägige gemeinsame Auszeit ermöglicht wird. Darin inbegriffen ist eine Vollverpflegung sowie verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Die Familien sollen den Alltag hinter sich lassen und gemeinsam die Zeit genießen. Auch die Anreise mit der Bahn könne laut Landesregierung übernommen werden.
Übrigens: Das Jobcenter übernimmt beim Bürgergeld Kosten, von denen viele nicht wussten. Auch bestimmte Schulden werden vom Jobcenter gezahlt. Vom Gerücht, dass das Jobcenter Menschen, die Bürgergeld beziehen, Hausbesuche abstatten darf, ist allerdings nichts dran.