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Bürgergeld: Bürgergeld: Bekommen Empfänger Kindergeld?

Bürgergeld

Bürgergeld: Bekommen Empfänger Kindergeld?

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    Hat man ein Anrecht auf Kindergeld, wenn man Bürgergeld bezieht?
    Hat man ein Anrecht auf Kindergeld, wenn man Bürgergeld bezieht? Foto: Patrick Pleul, dpa (Archivbild)

    Das Bürgergeld soll seit 2023 bedürftigen Menschen in Deutschland das Existenzminimum sichern. Wie viel Bürgergeld jemand bekommt, hängt von der persönlichen Situation ab. Bürgergeldberechtigte Familien haben bestimmte Ausgaben für die Versorgung und Erziehung von Kindern, deshalb können auch Kinder Bürgergeld beziehen. In manchen Fällen gibt es bei Kindern auch sogenannte Mehrbedarfe neben dem Regelsatz - etwa für alleinerziehende Eltern. Aber ist es auch möglich, Kindergeld zu beziehen, wenn man gleichzeitig Bürgergeldempfänger ist?

    Bürgergeld: Kann man gleichzeitig Kindergeld bekommen?

    Ob man Bürgergeld beziehen kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - einer davon ist das Einkommen. Anders ist es beim Kindergeld: Das ist laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht vom Einkommen abhängig. Es bekommt, wer ein minderjähriges Kind hat (in manchen Fällen gibt es auch Kindergeld für Kinder über 18 Jahren, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt), dieses regelmäßig versorgen muss und es im selben Haushalt wohnt. 

    Das Kindergeld beträgt pro Kind monatlich 250 Euro. Den Betrag bekommt nur eine Person ausgezahlt. In der Regel ist das ein Elternteil, oder aber ein Pflege-, Stief- oder Großelternteil. Ist das auch möglich, wenn die Person Bürgergeld bekommt?

    Laut der Bundesagentur für Arbeit ist das nicht nur möglich, sondern sogar verpflichtend: "Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogar Kindergeld beantragen", schreibt die Behörde.

    Übrigens: Mit der Bürgergeld-Erhöhung 2024 ist auch der Regelsatz für Kinder gestiegen. Aber: Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Sie soll verschiedene Leistungen bündeln, darunter das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Kinder-Bürgergeld und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

    Bürgergeld: Wird Kindergeld angerechnet?

    Wie bereits erwähnt ist das Bürgergeld abhängig vom Einkommen. Und dazu zählen auch unterschiedliche Leistungen, die vom Staat kommen. Deshalb hat das Kindergeld Auswirkungen auf die Berechnung des Bürgergelds. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: "Kindergeld gilt als Einkommen, wenn wir berechnen, wie viel Bürgergeld Sie erhalten." Das Kindergeld wird in der Regel in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet.

    Allerdings werden die 250 Euro im Monat laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Einkommen des Kindes angesehen, obwohl es laut Gesetz ein Anspruch der Eltern ist. Wenn das Kind allerdings nicht (mehr) im Haushalt der Eltern lebt, handelt es sich um Einkommen der Eltern – es sei denn, diese können nachweisen, dass das Kindergeld direkt an den Nachwuchs weitergeleitet wird, dann handelt es sich wieder um das Einkommen des Kindes.

    Bürgergeld: Kindergeld und Kinderzuschlag

    Neben dem Kindergeld gibt es auch den sogenannten Kinderzuschlag. Er soll laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich unterstützen. Er beträgt weitere 250 Euro. Grundsätzlich kann man nicht gleichzeitig Bürgergeld und Kinderzuschlag bekommen. Das liegt daran, dass der Kinderzuschlag zu den vorrangigen Leistungen zählt. Besteht ein Anspruch, muss dieser also vor dem Bürgergeld beantragt werden.

    Der Kinderzuschlag lässt sich laut der Bundesagentur für Arbeit in einem bestimmten Fall "ausnahmsweise" gleichzeitig mit dem Bürgergeld bekommen. Nämlich dann, wenn die Bedürftigkeit während des laufenden Bezugs von Kinderzuschlag eintritt.. In diesem Fall zählt der Kinderzuschlag dann als Einkommen.

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