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Biergärten öffnen: Bürokratie trifft Gemütlichkeit: So gelingt der Biergarten-Besuch

Biergärten öffnen

Bürokratie trifft Gemütlichkeit: So gelingt der Biergarten-Besuch

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    Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten öffnen.
    Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten öffnen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Die Sonne strahlt, eine kühle Maß lockt? Wie gut, dass ab heute die Biergärten in Bayern wieder öffnen. Aber: So einfach und spontan wie früher, geht der Besuch nicht mehr. Bevor man sich zum ersten Mal zuprosten kann, muss einiges beachtet werden. So kommen Sie zur ersten Maß.

    Vor dem Besuch Zuerst muss sich jeder eine Frage stellen: Wie geht es mir? Wer sich krank fühlt, sollte den Besuch im Biergarten verschieben. In diesem Punkt ist die bayerische Staatsregierung streng: Personen mit „unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen“ dürfen nicht hinein. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatten. Gäste, die während ihres Besuchs Symptome entwickeln, müssen umgehend das Gelände verlassen. Trifft keiner dieser Punkte zu, rückt die Maß in greifbare Nähe.

    Bleibt zu klären: Mit wem darf ich eigentlich in den Biergarten gehen? An dieser Stelle wird es etwas knifflig. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit. Das heißt: Entsprechend der üblichen Corona-Regeln dürfen Personen des gleichen Hausstands (Familien wie auch Singlewohnung) mit Mitgliedern eines weiteren Hausstands an einem Tisch zusammensitzen – ohne den sonst üblichen Mindestabstand einzuhalten. Entsprechend gibt es keine Obergrenze an einem Tisch. Komplizierter wird es, wenn eine befreundete Gruppe in den Biergarten will. Hier lautet die Regel: Freunde können sich verabreden, dürfen aber – wenn sie nicht zusammen wohnen – nur zu zweit (also zwei Hausstände) sitzen und müssen 1,5 Meter Abstand zum Nachbarn einhalten.

    Besuch im Biergarten: Kontaktdaten hinterlassen und Mundschutz tragen

    Reservierung Ist die Gruppenzusammenstellung geklärt, folgt der nächste Schritt: die Reservierung. Denn ohne vorherige Anmeldung könnte es zu ungewollten Staus vor den Biergarteneingängen kommen. Aber auch, wenn das schöne Wetter nach Feierabend doch zu einem Spontanbesuch einlädt, müssen Gäste am Empfang die Kontaktdaten hinterlassen. Gefragt wird in der Regel nach der Telefonnummer einer Hauptperson pro Gruppe. Im Falle eines Falles soll so die Infektionskette schnell nachvollzogen werden. Und natürlich eines nicht vergessen: Mundschutz ist auch im Biergarten Pflicht. Erst am Tisch darf die Maske vom Gesicht.

    Bewirtung Ist ein Platz im Lieblingsbiergarten reserviert, zeigt sich bei der Ankuft: Auch der Weg zum Tisch hat sich verändert. Nicht wie sonst im Alleingang sucht der Gast den besten Platz. Nein, die Bedienung führt. Nicht aus überschwänglicher Höflichkeit, sondern aus Sicherheit – damit ja jeder Gast dort sitzt, wo er soll. Sind die Menüwünsche geklärt, folgt die Essensübergabe aus Distanz.

    Zwischen Bedienung und Gast sollten immer 1,5 Meter Abstand liegen und auch Speisekarte, Servietten und Tabletts sollten so wenig wie möglich berührt – oder nach jeder Benutzung gereinigt oder ausgewechselt werden. Hat man sich die Bäuche vollgeschlagen, gilt natürlich das Gleiche: Das Geschirr sollte möglichst kontaktlos an die Bedienung zurückgegeben werden. Gibt es nur Buffet, greift dort eine ähnliche Regel: Der Gast darf sich sein Essen nur nehmen, wenn es verpackt ist. Genauso sollte Besteck nicht durch zu viele Hände wandern, sondern nur von einer Person genutzt werden.

    Biergärten schließen um 20 Uhr

    Bezahlung Wie auch in anderen Läden hat das Kleingeld im Biergarten langsam aber sicher ausgedient, die EC-Karte wird bevorzugt.

    Der Biergartenbesuch ist durchdacht, die Begleitung steht? Wer heute noch seine erste Maß trinken will, muss schnell sein: Die Nachfrage ist hoch, die Plätze rar. Und um 20 Uhr macht der Biergarten ja auch schon wieder zu.

    Die Regeln noch einmal in der grafischen Übersicht:

    Diese Regeln gelten für den Biergarten-Besuch.
    Diese Regeln gelten für den Biergarten-Besuch. Foto: AZ-Grafik

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