Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil: VW muss Schadenersatz zahlen - Kläger-Anwalt: Urteil mit Signalwirkung

BGH-Urteil

VW muss Schadenersatz zahlen - Kläger-Anwalt: Urteil mit Signalwirkung

    • |
    Es ist das erste Urteil zum VW-Abgasskandal.
    Es ist das erste Urteil zum VW-Abgasskandal. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals dürfen Zigtausende von geprellten Autofahrern auf großzügigen Schadenersatz hoffen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können VW-Kunden, in deren Wagen eine manipulierte Abgastechnik eingebaut war, ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Auf den Kaufpreis müssen sie sich nur die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

    Um eine riesige Rückgabewelle zu vermeiden, will Volkswagen allerdings auf seine Kunden zugehen und ihnen Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten. Viele Kunden wollten sich kein neues Auto anschaffen, betonte das Unternehmen. Eine einmalige Entschädigung sei daher die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

    BGH-Urteil im Fall Volkswagen könnte eine Signalwirkung haben

    Volkswagen habe die Arglosigkeit und das Vertrauen der Käufer gezielt ausgenutzt, kritisierte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren“, heißt es in der Begründung des Urteils, das auch teure Folgen für andere Hersteller haben könnte. „Jetzt geht der Diesel-Skandal erst richtig los“, betonte der Kläger-Anwalt Claus Goldenstein gegenüber unserer Redaktion. „Das Urteil wird eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert.“

    Mit seiner Entscheidung habe der Gerichtshof Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland geschaffen und gezeigt, „dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht“. Goldensteins Kanzlei vertritt insgesamt 21.000 Mandanten im Diesel-Skandal.

    Im aktuellen Fall hatte ein Kunde von Volkswagen knapp 31.500 Euro für einen VW Sharan bezahlt. Er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben, betonte er – und forderte den vollen Preis zurück. VW dagegen hatte jede Zahlung mit dem Argument verweigert, das Auto sei voll nutzbar gewesen und dem Kunden kein Schaden entstanden. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den VW-Konzern in der Instanz zuvor allerdings schon verpflichtet, gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten.

    Was Volkswagen bezahlen muss, hängt vom Einzelfall ab

    Wie hoch die Beträge sind, die Volkswagen nun an seine Dieselkäufer zahlen muss, hängt nach Auskunft der Verbraucherzentralen stark vom Einzelfall ab. Für Kunden, die mithilfe einer sogenannten Musterfeststellungsklage bereits einen Vergleich mit VW geschlossen haben, bleibe alles wie vereinbart, betonte Klaus Müller, der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. „Diese Verbraucher werden ihre Einmalzahlungen erhalten. Das mag im Einzelfall etwas weniger oder mehr sein, als jetzt möglich wäre. Aber die Beteiligung an dem Vergleich war schnell, einfach und effektiv.“ Nun allerdings solle Volkswagen auch zügig diejenigen entschädigen, die bislang keinen Vergleich geschlossen hätten.

    Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität im schweizerischen St. Gallen sprach von einem Urteil, mit dem Volkswagen leben könne. Da Tausende von Verbrauchern bereits eine freiwillige Wiedergutmachungszahlung akzeptiert hätten, dürfte sich die Zahl der Einzelklagen in Grenzen halten.

    Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach glaubt dagegen, dass das Urteil „die Branche erschüttern“ wird. So sehr er sich für die Kunden über das Urteil freue, so Bratzel: Für die Hersteller komme es in der Corona-Krise zur falschen Zeit.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: BGH-Urteil zu Dieselskandal: Marketing darf Moral nicht ersetzen

    Das könnte Sie auch interessieren: BGH-Urteil zum Diesel-Skandal bei VW: Das ändert sich für Kläger

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden