Die Bundesregierung will wieder Rechtssicherheit in die Bezahlung von freigestellten Betriebsrätinnen und Betriebsräten bringen. Das geht aus einem Schreiben der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt und des SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann an ihre Partei hervor. Der Bundesgerichtshof hatte nach einem Urteil im Januar 2023 die bisherige Praxis infrage gestellt. Anlass war damals ein Streit um die Entlohnung hoher Arbeitnehmervertreter im VW-Konzern. Im Fokus stand der damalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh, der in Spitzenjahren bis zu 750.000 Euro verdiente. Die Staatsanwaltschaft warf mehreren VW-Managern vor, Betriebsräten unangemessen hohe Bezüge bewilligt zu haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte damals, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn Manager Betriebsräten zu hohe Bezüge bewilligen. Das Urteil löste große Unsicherheit in Unternehmensführungen und Betriebsräten aus. VW kürzte im Anschluss anderen Betriebsräten das Gehalt, wogegen sich Betroffene wiederum erfolgreich vor Gericht wehrten.
Betriebsvereinbarung soll Rechtssicherheit bringen
Das BGH-Urteil habe „Grundsätze der Vergütung von Betriebsräten ins Wanken gebracht“, beschreiben es Schmidt und Rosemann. „Einzelne Arbeitgeber haben dies auch dazu genutzt, die Vergütung von Betriebsräten zu reduzieren, was zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte.“ Die Bundesregierung wolle nun wieder Rechtssicherheit schaffen.
„Die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsräte wird sich dabei wie bisher an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientieren“, schreiben die SPD-Politiker. „Zukünftig wird im Gesetz darüber hinaus festgeschrieben, dass sich Arbeitgeber und Betriebsräte in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen können, wie diese vergleichbaren Beschäftigten festgelegt werden.“ In der Betriebsvereinbarung könnten die Grundsätze der Vergütung so transparent festgelegt werden. Das „Risiko der Strafbarkeit“ für redlich handelnder Arbeitgeber und Betriebsräte werde reduziert.
Verabschiedung Ende Mai geplant
Die Gesetzesänderung folgt dem Rat einer Expertenkommission und werde derzeit im Bundestag beraten, die Verabschiedung sei für Ende Mai geplant. "Betriebsrätinnen und Betriebsräte leisten eine unverzichtbare und wertvolle Arbeit innerhalb der Betriebe", sagte Schmidt unserer Redaktion. "Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde eine Rechtsunsicherheit in der Vergütung geschaffen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf werden wir diese Rechtsunsicherheit beseitigen und für Klarheit und Transparenz sorgen", erklärt die SPD-Politikerin.
"Künftig soll das Verfahren zur Vergütung in einer Betriebsvereinbarung verbindlich und transparent geregelt werden", sagt die stellvertretende SPD-Fraktionschefin. "Dann haben Betriebsrätinnen und Betriebsräte rechtliche Sicherheit und können sich weiterhin frei und unabhängig für die wichtigen Interessen ihrer Belegschaft einsetzen", so Schmidt.