Zahlreiche Arbeitnehmer werden es im kommenden Jahr auf ihrem Gehaltszettel spüren: Eine große Zahl gesetzlicher Krankenkassen erhöht die Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz ist zwar mit 14,6 Prozent fix, die Krankenkassen können aber Zusatzbeiträge erheben. Und diese steigen teilweise deutlich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist vom Bundesgesundheitsministerium für 2025 auf den Rekordwert von 2,5 Prozent festgesetzt worden, das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr. An diesem Wert können sich die Kassen orientieren. Betroffene müssen die Erhöhung nicht einfach hinnehmen, sie können ihre Krankenkasse wechseln.
Wie stark erhöhen die Krankenkassen ihre Beiträge?
Die Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge teilweise deutlich. Die Audi BKK hat angekündigt, den Zusatzbeitrag um 1,4 Prozentpunkte zu erhöhen, sie fordert künftig 17 Prozent vom Bruttolohn. Die Techniker Krankenkasse wird 1,25 Prozentpunkte teurer, der Beitragssatz steigt auf 17,05 Prozent. Dies wirkt sich spürbar aus, hat die Stiftung Warentest berechnet: „Bei einem Gehalt von 3000 Euro müssen Versicherte hier ab Januar 18,75 Euro im Monat beziehungsweise 225 Euro pro Jahr mehr zahlen, Gutverdiener zahlen sogar 413 Euro mehr.“ Auch andere wichtige Kassen erhöhen ihren Beitrag: Die AOK Bayern hat eine Erhöhung um 1,11 Punkte auf 17,29 Prozent angekündigt. Und die Siemens BKK will künftig 17,5 Prozent.
Kann man durch einen Krankenkassenwechsel Geld sparen?
Der Wechsel kann sich lohnen, teilweise können mehrere Hundert Euro pro Jahr gespart werden, berichtet die Stiftung Warentest. Die teuerste Krankenkasse sei bundesweit derzeit die Knappschaft mit 19 Prozent. Die günstigste Kasse - die HKK - verlange dagegen ab Januar nur 16,79 Prozent. „Wer von der derzeit teuersten Krankenkasse zur HKK wechselt, kann bei einem Einkommen von 3000 Euro monatlich rund 33 Euro oder im Jahr 398 Euro sparen“, rechnet die Stiftung Warentest vor. „Gutverdiener kommen sogar auf eine jährliche Ersparnis von rund 731 Euro.“
Wie ratsam ist es, die Krankenkasse zu wechseln und wo informiere ich mich?
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, muss man für sich selbst einschätzen. „Wenn man mit seiner Krankenkasse zufrieden ist und die Erhöhung stemmen kann, muss man nicht unbedingt die Krankenkasse wechseln, sondern kann bleiben“, sagt Alisa Kostenow, Redakteurin bei Finanztest. Häufig profitiert man auch von Extra-Leistungen der bisherigen Krankenkasse oder bekommt durch Bonus-Programme Geld zurück. Je nach Kasse gibt es zum Beispiel Zusatzangebote für die Osteopathie, einen Zuschuss zur Zahnreinigung oder zum Yoga-Kurs. Die kann einen Teil der Beitragserhöhung wettmachen. Wer trotzdem wechseln will, kann sich zum Beispiel bei der Stiftung Warentest informieren, die online gegen eine kleine Gebühr einen Krankenkassenvergleich bietet (test.de/gkv). Auch auf Portalen wie Check24 oder Verivox kann man kostenlos berechnen, wie viel man durch einen Wechsel sparen kann.
Auf welche Punkte sollte ich achten, wenn ich nach einer neuen Krankenkasse Ausschau halte?
Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich, rät die Stiftung Warentest. Die Kassen unterscheiden sich nicht nur in der Höhe ihrer Zusatzbeiträge, sondern auch in ihren Zusatzangeboten. Rund 95 Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sie decken die medizinische Versorgung ab. Diese müssen alle Krankenkassen gleichermaßen gewährleisten. „Darüber hinaus können die Kassen aber auch rund 5 Prozent an Zusatzleistungen anbieten, hier gibt es Unterschiede“, sagt Finanztest-Expertin Kostenow. Wer wechseln will, sollte sich im Vorfeld gut überlegen, was ihm wichtig ist und gezielt danach Ausschau halten. „Das können Reiseimpfungen sein, Bonusprogramme, zusätzliche kostenlose Vorsorgeuntersuchungen gegen Krebs oder anderes mehr.“ Wichtig ist nur eines: Die Krankenkasse muss auch in dem Bundesland geöffnet sein, in dem man wohnt.
Wie läuft der Wechsel der Krankenkasse ab?
Ein Wechsel ist relativ unkompliziert möglich: Hat man eine neue gesetzliche Krankenkasse gefunden, muss man dieser schriftlich mitteilen, dass man dort versichert werden möchte. Häufig, sagt Finanztest-Expertin Kostenow, ist dies schon per E-Mail oder über Onlineanträge auf der Webseite möglich. Mehr ist vorerst nicht zu tun: „Die neue Krankenkasse veranlasst alles Weitere, sie kündigt bei der alten Krankenkasse und überprüft, ab wann eine Mitgliedschaft möglich ist.“ Ist ein Wechsel möglich, meldet sich die neue Krankenkasse automatisch. Wichtig ist anschließend aber, dass man den Wechsel der Krankenkasse selbst seinem Arbeitgeber meldet.
Welche Fristen sind bei einem Wechsel zu beachten?
Wer schon mindestens 12 Monate bei einer gesetzlichen Kasse krankenversichert war, kann relativ rasch wechseln. „Der Kündigungszeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende“, informiert die Stiftung Warentest und nennt ein Beispiel: „Wer bis Ende Januar bei seiner alten Krankenversicherung kündigt, kann ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert werden.“ Teilweise gibt es auch ein Kündigungsrecht, wenn man noch keine 12 Monate bei einer Kasse versichert war: Zum einen gilt das Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse die Beiträge erhöht. Dann kann man auch noch in dem Monat kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals fällig wird. Die Bindungsfrist von 12 Monaten gilt nach Angaben der Stiftung Warentest auch nicht, wenn man seinen Arbeitgeber wechselt.
Ist der Wechsel nicht riskant? Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
Hier beruhigen die Experten. „Egal, ob man älter ist oder schon eine Erkrankung hat: Bei der neuen Krankenkasse darf man nicht abgelehnt werden, die Kasse muss einen aufnehmen“, sagt Finanztest-Expertin Kostenow. Auch wenn während der Antragsstellung etwas schieflaufen sollte, hat man eine Sicherheit: „Man bleibt dann in der bisherigen Krankenkasse Mitglied und steht nie unversichert da.“
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