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Bei Varta droht Totalverlust: So darf man nicht mit Aktionären umgehen!

Kommentar

So darf man nicht mit Kleinaktionären umgehen

Michael Kerler
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    Varta-Aktionären droht ein Totalverlust.
    Varta-Aktionären droht ein Totalverlust. Foto: Verena Mörzl

    Die Sanierung des angeschlagenen Batterieherstellers Varta mit ihren Konsequenzen ist nicht nur eine bittere Nachricht für viele Kleinaktionäre. Ihnen droht der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Der Fall Varta ist auch ein herber Rückschlag für die Aktionärskultur in Deutschland.

    Seit Jahren wird Millionen Bundesbürgern geraten, privat für ihr Alter vorzusorgen, da die gesetzliche Rente allein in Zukunft nicht mehr reichen könnte, den Lebensstandard zu sichern. Häufig wird zu Wertpapieren geraten, da Sparbuch & Co. in den langen Nullzins-Jahren kaum Rendite abwarfen. Das Risiko der Börse minimiert, wer in breit streuende Fonds investiert. Aber auch regionale Unternehmen erfreuen sich bei Anlegern großer Beliebtheit.

    Kleinaktionäre müssen sich an Sanierung beteiligen können

    Das Management nutzt bei der Sanierung den gesetzlichen Rahmen aus - zum Nachteil der Kleinaktionäre. Hier ist das Gesetz schlecht gestrickt. Auch Kleinaktionäre sollten zumindest die Chance haben, sich an einer Sanierung finanziell zu beteiligen, wenn sie an die Zukunft des Unternehmens glauben - und damit einen Teil ihres Engagements zu retten. Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz bedarf eines zweiten Blicks.

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