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Bahnstreik: Was mit dem neuen Bahnstreik droht

Bahnstreik

Was mit dem neuen Bahnstreik droht

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    Die Bahn bereitet sich auf den einwöchigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor.
    Die Bahn bereitet sich auf den einwöchigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor. Foto: Rabea Gruber, dpa

    Es ist der bisher größte Ausstand in diesem Tarifkonflikt: Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Bahn zu einem einwöchigen Streik aufgerufen. Im Personenverkehr soll dieser an diesem Mittwoch um 2 Uhr nachts beginnen und bis Montag kommender Woche, 18 Uhr, dauern. Die Auswirkungen auf den Bahnverkehr könnten massiv sein, Fahrgäste sollten sich darauf vorbereiten. Ein Überblick. 

    Was will die GdL erreichen?

    Die Lokführergewerkschaft fordert für die Beschäftigten 555 Euro mehr im Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte und 1500 Euro für Azubis. Noch wichtiger ist der GDL die Forderung nach einer Absenkung der Arbeitszeit im Schichtdienst von 38 auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. "Freiwillig kann diese bis auf 40 Stunden erhöht werden. Natürlich mit entsprechender Entgeltanpassung von 2,8 Prozent pro Stunde", so die Vorstellungen der GDL. 

    Was hat die Bahn geboten und warum kommt es trotzdem zum Streik?

    Die Bahn hatte erst am Freitag ein neues Angebot vorgelegt: Es sieht 4,8 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten ab August und weitere 5 Prozent mehr ab April 2025 vor. Dazu kommt eine Inflationsausgleichsprämie. Die Laufzeit soll dem Angebot zufolge bei 32 Monaten liegen. Lokführern und Zugbegleitern bietet die Bahn darüber hinaus an, ab dem 1. Januar 2026 die Arbeitszeit bei gleichem Gehalt von 38 auf 37 Stunden zu reduzieren. Wer weiter länger arbeite, bekäme 2,7 Prozent mehr Geld. In Summe erhielten die Beschäftigten, die bei ihrer Arbeitszeit bleiben, brutto 13 Prozent mehr Geld als jetzt. Die GDL lehnte das Angebot ab: "Mit dem dritten und angeblich verbesserten Angebot hat die Deutsche Bahn AG erneut gezeigt, dass sie ihren bisherige Verweigerungs- und Konfrontationskurs unverdrossen weiter verfolgt." 

    Welche Folgen wird der Streik haben?

    Die Deutsche Bahn rechnet mit "massiven Beeinträchtigungen" sowohl im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr. Kunden müssen sich auf Verspätungen und ausfallende Züge gefasst machen. Da der Streik über das Wochenende geht, trifft er Ausflügler wie Pendlerinnen und

    Ampel auf rot: Es werden kaum mehr Züge ab Mittwoch fahren.
    Ampel auf rot: Es werden kaum mehr Züge ab Mittwoch fahren. Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Fahren wirklich keine Züge mehr?

    Doch, zumindest zum Teil. Die Bahn setzt einen Notfahrplan ein. Dieser stellt aber nur "ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr" sicher, warnt das Unternehmen. Im letzten GDL-Streik ist im Fernverkehr nur rund jeder fünfte Zug gefahren. "Wir bitten unsere Fahrgäste, sich 24 Stunden vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren", rät die Bahn deshalb. "Bei Reisen im Fernverkehr raten wir, in jedem Fall einen Sitzplatz zu reservieren." Die Bahn will längere Züge einsetzen, um mehr Kapazität zu schaffen. 

    Was passiert mit meinem gebuchten Ticket?

    Fahrgäste können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, verspricht die Bahn. Die Zugbindung sei aufgehoben. Sitzplatzreservierungen könnten kostenfrei storniert werden. Zudem gibt es eine "Sonderkulanz": Fahrgäste könnten ihre Reise auch vorverlegen und schon am Dienstag fahren.

    Welche Rechte habe ich als Bahnkunde?

    Vor der Abfahrt gilt: Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Oder man kann die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung über Nacht sorgen. Tritt die Verspätung von mindestens einer Stunde nach Abfahrt ein, kann man einen Teil des Preises zurückverlangen: Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel hat man Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen einem 50 Prozent zu, berichtet die Verbraucherzentrale.

    Wie sieht es mit den Privatbahnen aus?

    Die Privatbahnen sind nicht direkt vom Streik der GDL gegen die Deutsche Bahn betroffen. Teilweise haben sie mit der GDL schon Tarifabschlüsse gefunden. Es könne dennoch zu Zugausfällen und Verspätungen kommen, wenn etwa Infrastruktureinrichtungen der DB InfraGO bestreikt werden sollten oder Lokführer auf ihrem Weg zum Dienst keinen Zug bekommen, warnt zum Beispiel der Regionalbahnbetreiber GoAhead. 

    Muss man des trotz Streiks pünktlich zur Arbeit kommen?

    In der Regel ja. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. "Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld", sagt er. Auch eine Abmahnung sei möglich. Die Beschäftigten müssen sich also ein anderes Verkehrsmittel suchen. "Ein Recht auf Homeoffice gibt es nur dann, wenn ich es mit dem Arbeitgeber vereinbart habe", sagt er. Bredereck rät, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Möglich sei zum Beispiel der Abbau von Überstunden als Lösung. (mit dpa) 

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