Die Lokführergewerkschaft GDL will weiter, wie geplant, bis Dienstag um 2.00 Uhr zu streiken. "Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wann und wie lange ein Arbeitskampf geht", sagte der Vorsitzende Claus Weselsky. Bahnreisende müssen sich daher auch am Montag auf Verspätungen und Ausfälle einstellen. Der Ersatzfahrplan laufe aber stabil, sagte ein Bahnsprecher am frühen Morgen. Inzwischen würden auch 30 Prozent der Züge im bundesweiten Fernverkehr wieder fahren. Dies soll laut Bahn mehr Urlaubern die Abreise ermöglichen. Im Regional- und S-Bahnverkehr fahren nach Angaben des Unternehmens bundesweit rund 40 Prozent der Züge, allerdings mit regionalen Abweichungen.
Begonnen hatte der dritte Streik der laufenden Tarifrunde am Donnerstag im Personenverkehr und am Mittwoch bei der Güterbahn. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab. Die Gerichtsentscheidung ist rechtskräftig, die Revision ist in dem Eilverfahren ausgeschlossen, wie eine Justizsprecherin sagte.
Von wann bis wann dauert der Bahn-Streik 2021 der GDL?
"Wir haben im Interesse unserer Kunden alles unternommen, damit die GDL ihre Blockade der Tarifverhandlungen aufgibt", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Mehr als 6000 Beschäftige hatten nach Zahlen der Bahn die Arbeit niedergelegt, die meisten von ihnen Lokführer oder Zugbegleiter. Aufgerufen waren auch Mitarbeiter in den Infrastruktur, den Werkstätten und auf den Bahnhöfen. Laut Bahn folgten dort aber nur wenige dem Aufruf.
Für die GDL hatte deren Chef Claus Weselsky Streiks vom 1. bis 7. September angekündigt. Im Güterverkehr begann der Streik bereits am Mittwoch, 1. September, um 17 Uhr. Im Personenverkehr trifft der Streik Bahnreisende seit Donnerstag, 2. September, seit 2 Uhr. Bis Dienstag, 7. September, werde der Streik andauern, teilte GDL-Chef Weselsky in einer Pressekonferenz mit.
Warum die Auswirkungen des Streiks groß sind: Seit 2020 vertritt die GDL nicht mehr nur Zugpersonal, sondern auch andere Bereiche der Bahn wie die Fahrweginstandhaltung, was zu weiteren Einschränkungen führen kann.
Die Deutsche Bahn reagiert mit einem Ersatzfahrplan auf die vielen Zugausfälle. Fahrgäste sollten sich über die Reiseauskunft auf der Website oder über die Bahn-App informieren.
Nach dem mehr als fünftägigen Streik bei der Deutschen Bahn können Reisende im Verlauf des Dienstags wieder mit einem normal funktionierenden Zugverkehr rechnen. Bei der vergangenen Streikwelle vor rund zwei Wochen hatte die Bahn bereits am Tag vor dem Streik-Ende damit begonnen, Zugpersonal und Fahrzeuge dorthin zu befördern, wo sie zum regulären Betriebsstart gebraucht wurden. So konnte der Zugbetrieb vergleichsweise schnell wieder anlaufen. Zum diesmaligen Vorgehen wollte sich die Bahn am Montagnachmittag äußern.
Sind auch private Eisenbahnunternehmen von dem Streik betroffen?
Auch private Eisenbahnunternehmen können von dem GDL-Streik betroffen sein, wenn es zu Komplikationen im Schienennetz kommt. Denn die GDL teilte mit, dass auch Fahrdienstleister in den Streik treten würden. Beispielsweise die Stellwerke auf den Strecken der Bayerischen Regiobahn (BRB) könnten dann betroffen sein. Das würde Verspätungen und Zugausfälle bei den anderen Unternehmen wie der BRB nach sich ziehen. Die Folgen des Streiks könnten sich also indirekt auf sie auswirken. Die BRB weist auf ihrer Internetseite daraufhin, dass sie selbst nicht streikt. In einer Mitteilung des Unternehmens heißt es, durch den Streik von DB-Fahrdienstleitern in Kaufering komme es aber zu Zugausfällen und Schienenersatzverkehr auf den Strecken Augsburg-Bobingen-Landsberg und Augsburg- Schwabmünchen-Buchloe.
Demnach fielen Züge während der gesamten Streikphase von 18 bis 7 Uhr aus. Die BRB versuche, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten, heißt es weiter. Weil während des Streiks jedoch sehr viele Busse als Ersatz angefragt würden, könne es auch hier zu Engpässen kommen. Tagsüber von 7 bis 18 Uhr fahren aller Voraussicht nach die BRB-Züge fahrplanmäßig. Ab Dienstag, 7. September, wenn die GDL ihre Streiks beendet hat, sollen die Züge ab 7 Uhr wieder im Regelbetrieb fahren.
Die GDL ist zwar auch Tarifpartner anderer Eisenbahnunternehmen wie Go Ahead, das bald die Strecke Augsburg-München bedienen soll, allerdings verfügen diese über andere Tarifverträge. Beim geplanten Streik soll nur die Deutsche Bahn bestreikt werden.
Worüber streiten sich Bahn und Gewerkschaft?
Es geht um das Geld. Die Bahn will zwar die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie von der GDL gefordert um 3,2 Prozent erhöhen. Umstritten ist jedoch, zu welchen Zeitpunkten die einzelnen Stufen greifen sollen und wie lange der neue Tarifvertrag gelten soll. Die GDL will eine Laufzeit von 28 Monaten, die Deutsche Bahn bietet eine Laufzeit von 36 Monaten an. Das Unternehmen hat außerdem zugestimmt, eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro zu zahlen.
Am Mittwoch hatte die Bahn der GDL ein verbessertes Angebot vorgelegt, aber die Gewerkschaft wies es zurück. Als Grund nannte GDL-Vorsitzende Claus Weselsky, dass das Angebot nicht für alle Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. "Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will", sagte der Gewerkschafter dem Spiegel. Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.
Wie geht es nun mit dem Streit zwischen Bahn und Gewerkschaft weiter?
Die Deutsche Bahn versucht nun, juristisch gegen den Streik der Lokomotivführergesellschaft GDL vorzugehen. Der Konzern hatte am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf gestellt. "Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall", teile Bahn-Personalvorstand Martin Seiler mit.
Der Personalvorstand erklärte: "Wir haben jetzt das dritte verbesserte Angebot vorgelegt - ohne dass die GDL ernsthaft mit uns in Verhandlungen eingetreten wäre." Auch den Vorschlag, mit Hilfe eines Schlichters oder Moderators nach einer Lösung zu suchen, habe die Gewerkschaft abgelehnt. Im Interesse der Kunden und Mitarbeitenden habe der Konzern nun handeln müssen und werde die Streiks deshalb rechtlich überprüfen lassen.
Warum zieht die Bahn gegen die Gewerkschaft im Bahnstreik vor Gericht?
Mit der Einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zurück. Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen, teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit.
Verhandelt wurde am Freitag. "Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist", teilte die Sprecherin mit und fügte hinzu: "Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden."
Aber der das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitagnachmittag in zweiter Instanz die beantragte einstweilige Verfügung gegen die GDL ab.
Welche Rechte haben Fahrgäste beim Bahn-Streik?
Die Deutsche Bahn bietet Fahrgästen die Möglichkeit, betroffene Bahn-Tickets der Streiktage an anderen Terminen zu nutzen. Wenn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten droht, können Bahnkunden unabhängig von Streiks zurücktreten. In jedem Fall haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung, wenn ihr Zug zu spät oder überhaupt nicht fährt. Die Deutsche Bahn bietet dafür ein Fahrgastrechte-Formular. Außerdem können Bahnkunden sich ihr Geld bei Verspätungen oder Zugausfällen auch per App zurückholen.
Die Verbraucherzentrale rät Fahrgästen, sich Verspätungen oder Ausfälle von Bahn-Mitarbeitern als Nachweis schriftlich bestätigen zu lassen oder entsprechende Hinweistafeln zumindest abzufotografieren. Laut den Verbraucherschützern muss die Bahn Fahrgästen, die eine Verspätung von mehr als einer Stunde in Kauf nehmen müssen, angemessene kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten bieten oder entsprechende Kosten erstatten. Wer an einem Bahnhof strandet und nicht auf anderem Wege von der Deutschen Bahn an sein Ziel gebracht werden kann, dem muss das Unternehmen eine Unterkunft stellen. Teilweise organisiert die Bahn die Beförderungen in Bussen oder Taxen für Fahrgäste.
Streik: Deutsche Bahn richtet Hotline ein
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine kostenlose Streik-Hotline eingerichtet. Betroffene sollen über die Telefonnummer 08000/99 66 33 Hilfe bekommen. (mit dpa)