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Auskunftei klärt auf: Führt eine Mahnung schon zum Schufa-Eintrag?

Auskunftei klärt auf

Führt eine Mahnung schon zum Schufa-Eintrag?

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    Unternehmen können unbezahlte Rechnungen nur unter bestimmten Bedingungen an die Schufa melden.
    Unternehmen können unbezahlte Rechnungen nur unter bestimmten Bedingungen an die Schufa melden. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

    Rechnung vergessen zu zahlen? Das kann immer mal vorkommen. Spätestens dann, wenn ihnen eine Mahnung ins Haus flattert, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam werden und den schuldigen Betrag begleichen. Aber: Informiert das Unternehmen, bei dem die Schulden bestehen, mit der ausgestellten Mahnung auch gleich Schufa und Co.?

    Nein, teilt die Schufa, Deutschlands bekannteste Auskunftei, auf ihrer Webseite mit. Die Mahnung sei lediglich Erinnerung an die offene Forderung für Verbraucherinnen und Verbraucher - und werde darum eben nicht mit der Schufa geteilt.

    Bevor Unternehmen offene Forderungen an die Auskunftei melden dürfen, müssen in der Regel diese weiteren Kriterien erfüllt sein:

    Schneller kann es mit der Meldung an die Schufa etwa dann gehen, wenn ein Urteil die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigt hat oder Schuldnerinnen und Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt haben.

    Wurde die Meldung über eine offene Forderung an Schufa und Co. berechtigterweise übermittelt, wirkt sich das negativ auf den Score aus. Dieser werde erst wieder besser, wenn die Zahlung beglichen und die offene Forderung als erledigt vermerkt sei, so die Schufa. Erst nach der endgültigen Löschung der Zahlung habe die Eintragung keinen Einfluss mehr auf den Score - das ist regelmäßig drei Jahre nach Begleichung der Forderung der Fall.

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