Der Ingolstädter Automobilhersteller Audi hat im März vergangenen Jahres in der internen und externen Kommunikation gendersensible Sprache eingeführt. Zur einheitlichen Umsetzung hat das Unternehmen einen Leitfaden entwickelt mit Regeln, die seitdem zum Beispiel im Intranet, beim E-Mail-Verkehr und in Pressemitteilungen angewendet werden. Empfohlen sind neutrale Formulierungen wie „Führungskraft“ oder der sogenannte Gender-Gap. Dementsprechend wurden aus den Audianern die Audianer_innen. Ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW, der häufig mit Audi zu tun hat, will sich aber nicht genderneutral ansprechen lassen. Er sieht seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Da Audi keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat der Mann geklagt. Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der sich grundsätzlich gegen Gendern ausspricht. Am Dienstag kommt es nun zur Verhandlung vor einer Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichts. Die Rechtsanwälte des VW-Mitarbeiters und des Vereins erhoffen sich von dem Prozess eine Grundsatzentscheidung. Die Klage könnte jedoch aus rein formellen Gründen scheitern.
Ingolstadt