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Arbeitsmarkt: Die Angst vor dem Ansturm wächst

Arbeitsmarkt

Die Angst vor dem Ansturm wächst

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    Ab dem 1. Januar könnte auch die Baubranche von einem neuen Zustrom von Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien profitieren. Doch die Zuwanderung wird nicht nur positiv gesehen. Viele befürchten einen Missbrauch deutscher Sozialleistungen.
    Ab dem 1. Januar könnte auch die Baubranche von einem neuen Zustrom von Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien profitieren. Doch die Zuwanderung wird nicht nur positiv gesehen. Viele befürchten einen Missbrauch deutscher Sozialleistungen. Foto: Kay Nietfeld (dpa)

    Der 1. Januar rückt näher. Und damit die Furcht vor einem Zustrom an Zuwanderern, den Politiker vor allem in Deutschland, Frankreich und Großbritannien seit Monaten in drastischen Worten beschreiben. Von einer „Welle der Armutsflüchtlinge“ ist die Rede, von „grassierendem Sozialleistungsmissbrauch“  und  einem  drohenden „Sozialhilfe-Tourismus“. Der Grund: An diesem Tag beginnt auch für die Bürgerinnen und Bürger der beiden EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien die volle Freizügigkeit innerhalb der EU. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

    Einige Politiker sagen, dass Zuwanderer die Sozialleistungen eines Landes missbrauchen. Stimmt das?

    Das EU-Recht sagt ganz klar: Es gibt einen Anspruch auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme. Wer Sozialhilfe erhalten will, muss arbeiten. Oder seinen dauerhaften Wohnsitz in dem Land haben. In den ersten drei Monaten nach der Einreise ist kein Mitgliedstaat verpflichtet, Sozialleistungen zu gewähren. Wer länger bleibt, fällt in der Regel dem Staat aber nicht zur Last. Denn bevor man ein Aufenthaltsrecht für zunächst fünf Jahre bekommt, musste man ja nachweisen, dass man einen Job hat. Sollte sich bei Einzelfallprüfungen herausstellen, dass ein EU-Bürger wegen Sozialhilfe zu einer großen Belastung geworden ist, besteht das Recht auf Ausweisung.

    Aber die Kommunen tragen doch trotzdem Lasten, wenn jemand nach Deutschland einwandert?

    Das ist richtig. Das beginnt bei Aufwendungen für die gesundheitliche Betreuung, für Unterkünfte und eventuell auch für das Leben von Familienangehörigen.

    Wie ist die Situation genau?

    Die EU-Statistik liefert für alle Mitgliedsländer interessante Zahlen. Demnach ist die Beschäftigungsquote bei zugewanderten EU-Arbeitskräften mit 68 Prozent höher als bei der einheimischen Bevölkerung (65 Prozent). Bei den meisten Menschen aus einem anderen EU-Land, die nicht erwerbstätig sind, handelt es sich um Rentner, Studierende oder Arbeitsuchende (71 Prozent). Deren Anteil liegt aber nur bei einem Prozent. Von denen, die keine Arbeit haben, leben übrigens 79 Prozent in einem Haushalt, in dem mindestens eine Person erwerbstätig ist. Von den 2,9 Millionen Arbeitslosen in der Bundesrepublik (2012) stammten 270 000 aus einem anderen EU-Staat.

    Warum gewähren deutsche Gerichte EU-Ausländern Ansprüche auf Hartz IV?

    Solche Urteile basieren allein auf deutschem Recht. In Brüssel betont man, dass diese Fälle durch eine Anwendung der Regeln der Freizügigkeitsrichtlinie, die Ausweisung beziehungsweise Wiedereinreisesperren im Fall von Missbrauch vorsehen, lösbar seien. Wobei Beobachter auch betonen, dass das entsprechende Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen wohl eher ein Appell an den deutschen Gesetzgeber war, Einzelfälle genau prüfen und flexibel bewerten zu können.

    Welche Maßnahmen lässt das EU-Recht zu, damit sich Mitgliedstaaten gegen Sozialhilfemissbrauch wehren können?

    Es gibt tatsächlich eine Vielzahl solcher Instrumente, die das EU-Gesetz möglich macht. So kann die Freizügigkeit eingeschränkt oder gar aufgehoben werden, wenn es zu Missbrauch oder gar Betrug gekommen ist zum Beispiel durch eine Scheinehe oder gefälschte Dokumente. Grundsätzlich gilt: Wer das Recht auf Freizügigkeit missbraucht, kann als letzte Möglichkeit auch ausgewiesen werden. Das betrifft auch EU-Bürger.

    Es gibt Städte, die von großen Problemen mit Zuwanderern berichten. Warum hilft die EU da nicht?

    Die Gelder des Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen ausdrücklich den Kommunen zur Verfügung, wenn sie Schwierigkeiten haben, anfallende Sozialhilfe-Kosten zu bestreiten. Es ist allerdings nicht Aufgabe der EU-Kommission, diese Finanzmittel zu verteilen. Das obliegt den örtlich zuständigen Behörden – also Landesregierungen und Regionalvertretungen. In der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen Deutschland aus diesem Fonds 17,2 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung

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