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Apple: EU verhängt Milliarden-Strafe gegen Apple

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EU verhängt Milliarden-Strafe gegen Apple

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    Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager geht gegen den US-Konzern Apple vor.
    Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager geht gegen den US-Konzern Apple vor. Foto: Geert Vanden Wijngaert, dpa

    Von Bananen war nur kurz die Rede in Brüssel. Doch Margrethe Vestager ließ es sich nicht nehmen, die „Schönheit“ zu betonen, „von Wettbewerb mit Musik-Streaming-Diensten wie Spotify eingeschränkt habe, verhängte die Brüsseler Behörde eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Dagegen klingt die Buße von einer Million ERE, die Verrechnungseinheit in den 70er- Jahren, die die Kommission damals gegen den Bananenlieferanten United Brands wegen Preisabsprachen beschloss und auf die Vestager während ihrer Pressekonferenz verwies, wie Peanuts.

    Apple habe „ein Jahrzehnt lang seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht“, sagte die Dänin gestern. Dazu seien die Möglichkeiten von Applikations-Entwicklern beschränkt worden, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des

    Streit zwischen Spotify und Apple

    Der Streit zwischen Spotify und Apple läuft seit fünf Jahren, eine Beschwerde des schwedischen Musik-Streamingdienstes hatte die Ermittlungen angestoßen. Mindestens genauso lange übt die Union Kritik an der Praxis, dass Verkäufe von Abos in Apps über die Apple-Bezahlplattform abgewickelt werden müssen, wenn eine Anwendung über den App Store des US-Konzerns heruntergeladen wurde. 

    Apple kündigte gestern an, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Wer gewinnt das Kräftemessen? „Wir wollen unsere Entschlossenheit zeigen, dass wir diesen Fällen nachgehen werden", sagte Vestager. Die EU, sie lässt ihre Muskeln spielen. Tatsächlich fiel die Summe deutlich höher aus als erwartet. Eine geringere Strafe, so Vestager, wäre nicht mehr als das Äquivalent zu „einem Strafzettel wegen Falschparkens“ gewesen. 

    Digital Markets Act: Vorinstallierte Apps auf Handys dürfen nicht Marktmacht sichern

    Der EU-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) begrüßte die Entscheidung. Sie zeige, „dass die Wettbewerbsregeln im breiteren Rahmen der Wettbewerbspolitik immer noch eine wichtige Rolle spielen“. Die EU müsse „klare Kante zeigen gegenüber dem Missbrauch der Marktmacht von Big Tech“, befand der Grünen-Europaparlamentarier Rasmus Andresen. 

    Als Basis für die aktuelle Entscheidung dient der Digital Markets Act (DMA). Durch die Regulierung sollen Großkonzerne wie Apple, Amazon oder Meta weniger Macht durch vorinstallierte Apps auf Handys bekommen. Die EU verlangt etwa von Apple, das iPhone für konkurrierende App-Stores zu öffnen. 

    EU-Kommission geht seit Jahren gegen Internet-Giganten vor, unterliegt aber teilweise auch vor Gericht

    Seit Jahren legt sich die Kommission mit den US-amerikanischen Internet-Giganten an. Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch das Handy-Betriebssystem Android brummte die Behörde 2018 Google eine Geldbuße von 4,3 Milliarden Euro auf. 2017 hatten die EU-Wettbewerbshüter ebenfalls

    Nicht immer halten die von der Kommission verhängten Strafen vor Gericht stand. Im Jahr 2022 kassierte das Gericht der Europäischen Union eine 2009 verhängte 1,06-Milliarden-Euro-Strafe gegen Intel. Im vergangenen Jahr erlitt die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage im Streit mit Amazon. 

    Markus Ferber, CSU: Andere Lösungen als Strafgelder finden

    Die Kommission müsse sich laut dem EU-Abgeordneten Markus Ferber (CSU) die Frage stellen, „ob Geldstrafen langfristig der richtige Weg sind oder ob man hier nicht über andere Kategorien von Strafen nachdenken muss“. Ein Unternehmen wie Apple, das jedes Quartal einen zweistelligen Milliardenbetrag erwirtschafte, zahle diese Summe „aus der Portokasse“.

    Mit dem Rückblick in die 70er-Jahre zeigte sich EU-Kommissarin Vestager aber selbstbewusst: Im Bananenfall hatte der Europäische Gerichtshof später die Geldstrafe bestätigt.

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