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Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Alle wichtigen Informationen

Steuern

Was das Ende der Steuerklassen III und V bedeutet

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    Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium.
    Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Einer der ersten Schritte nach der Hochzeit war für junge Ehepaare oft der Wechsel der Steuerklassen. Gerade wenn die Partner ungleich verdienen, hat sich der besser verdienende in die Steuerklasse 3 einstufen lassen, der schlechter verdienende in die Steuerklasse 5. Klassischerweise hatte damit der Ehemann Klasse 3, die Ehefrau Klasse 5. Finanzminister Christian Lindner (FDP) möchte die Kombination 3/5 abschaffen und durch die Steuerklasse „4 mit Faktor“ ersetzen. In Kraft soll die Änderung im Jahr 2030 treten. Wir erklären, welche Folgen diese hätte.

    Welchen Vorteil hat bisher die Steuerklassenkombination 3/5 gebracht?

    Zur Absicherung des Existenzminimums ist ein Teil des Einkommens steuerfrei, der Grundfreibetrag. Dies gilt auch für die Kinder. In der Steuerklassenkombination 3/5 werden alle Freibeträge der Familie der Klasse 3 zugeschlagen. Die Steuerabzüge in dieser Klasse sind damit recht gering. Der Besserverdienende kann damit seine Steuerbelastung deutlich senken. In der Klasse 5 fallen die Freibeträge dann weg, die Steuerbelastung ist höher, fällt dafür aber meist nur auf ein deutlich kleineres Einkommen an. Unter dem Strich sinkt also die Steuerbelastung am Ende des Monats.

    Kann man mit der Wahl der Steuerklassen 3/5 also richtig Steuern sparen?

    Auf den Monat gesehen ja, auf das Jahr gesehen aber nicht: Denn mit den Steuerklassen 3/5 ist man auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hier wird die gemeinsame Steuerschuld beider Partner berechnet, die auf das Jahreseinkommen fällig wird. Bei stark unterschiedlichen Einkommen beider Partner wird dann häufig eine Steuernachzahlung fällig. Die geringere Steuerlast in den Klassen 3/5 Monat für Monat ist praktisch nichts anderes als ein zinsloser Kredit, den das Finanzamt gewährt. „Je nach Einzelfall bieten die Steuerklassen 3/5 zum Beispiel lukrativere Möglichkeiten bei Entgeltzahlungen, die auf das höchste Nettoeinkommen abstellen, zum Beispiel Elterngeld“, erklärt Professor Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München.

    Wie funktioniert die Steuerklasse 4 mit Faktor?

    In dieser Klasse findet wie in der Klasse 3/5 eine gemeinsame Steuerveranlagung statt. Ehepaare können hier ebenfalls den Vorteil des Ehegattensplittings nutzen, bei dem das Einkommen der Eheleute zusammengerechnet, dann halbiert und abhängig von dieser Höhe der Steuersatz berechnet wird. Der Splittingvorteil wird allerdings bereits unter dem Jahr gerechter auf die beide Ehepartner aufgeteilt. In der Praxis führt dies dazu, dass der Besserverdiener etwas mehr Steuern zahlt als in Klasse 3, der schlechter verdienende Partner dagegen weniger Steuern zahlt als in Klasse 5. Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist also „transparenter und vermeidet große Nachzahlungen oder Erstattungen“, erklärt Schwab.

    Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

    Der Bund der Steuerzahler nennt dieses Beispiel: „Partner A verdient 4000 Euro im Monat brutto, Partner B 1000 Euro. Sind sie in den Steuerklassen 3 und 5, haben sie zusammen eine Steuerlast von 343 Euro pro Monat. Wechseln sie nun in 4/4, haben sie zunächst eine Steuerlast von 566 Euro. Aber eben nur, bis nach der Einkommensteuer-Erklärung der Steuerausgleich erfolgt.“ Dann kommt es zu einer entsprechenden Nachzahlung der Differenz.

    Was erhofft sich die Bundesregierung von der Umstellung?

    „Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt“, schreibt das Finanzministerium im Entwurf des Jahressteuergesetzes, der unserer Redaktion vorliegt.

    Gibt es dafür auch ein Beispiel?

    Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat dazu unlängst ebenfalls ein Beispiel bei ungleichem Verdienst berechnet: Das Paar - Matthias und Sarah - ist verheiratet und hat ein Kind. Matthias verdient in Vollzeit 50.000 Euro Jahr, Sarah in Teilzeit 20.000 Euro. In den Steuerklassen 3/5 muss Matthias 3866 Euro Steuern im Jahr zahlen, Sarah ebenfalls stolze 2792 Euro. Nach der Einkommenssteuererklärung muss das Paar am Jahresende 1228 Euro an Steuern nachzahlen, hat bis dahin aber mehr Geld zur Verfügung. Insgesamt liegt die Steuerlast bei 7886 Euro. Nutzen beide die Steuerklassen 4 mit Faktor, zahlt Matthias direkt 7209 Euro, Sarah aber nur 678 Euro. Die Summe von 7886 bleibt identisch.

    Wie bewerten Steuerfachleute die Umstellung?

    „Die Umstellung des Verfahrens führt letztlich aber nicht dazu, dass sich die insgesamt zu zahlende Steuer ändert. Beide Verfahren führen zur gleichen Steuerbelastung des Paares. Sie wird lediglich während des Jahres zwischen den Ehepartnern umverteilt“, stellt Schwab klar. Und Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler mahnt: „Eine Reform der Steuerklassen darf nicht dazu führen, dass das bewährte und familienfreundliche Splittingsystem verschwindet. Ein Splitting-Aus würde massive Steuererhöhungen für Ehepaare bedeuten.“

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