Der frühere Vorstandsvorsitzende der Audi AG und vormalige VW-Vorstand Rupert Stadler ist am Landgericht München II zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ferner muss er 1,1 Millionen Euro zahlen. Die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Stefan Weickert sah es als erwiesen an, dass sich der 60-Jährige des Betrugs durch Unterlassen schuldig gemacht hat. In dem 172 Tage dauernden Mammut-Verfahren ging es bei dem früheren Top-Manager nicht darum, dass er veranlasst hätte, dass die Software in fraglichen Dieselmotoren manipuliert war. Vielmehr war er angeklagt, weil er nach Auffliegen der Diesel-Affäre 2015 in den USA nichts dagegen getan haben soll, dass die betroffenen Autos weiter verkauft wurden - obwohl er von den Manipulationen wusste.
Stadlers noch verbliebene Mitangeklagte, der Ingenieur Giovanni P. und der Ex-Audi-Motoren-Entwickler Wolfgang Hatz, verurteilte das Gericht zu 1 Jahr und 9 Monate beziehungsweise zu 2 Jahren. Das Verfahren gegen den ursprünglich vierten Angeklagten, ein weiterer Motorenentwickler und Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, war vor Monaten eingestellt worden.
Ex-Audi-Chef Stadler handelte mit seinem Geständnis einen Deal im Prozess aus
Stadler, der zwischenzeitlich in U-Haft war, hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe über Jahre bestritten, aber nach 167. Verhandlungstagen ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Dem Geständnis war ein Deal vorausgegangen. Die Kammer hatte Ende April – nach ihrer damals vorläufigen Einschätzung – mitgeteilt, der Auffassung zu sein, dass Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben dürfte, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte also der Sache auf den Grund gehen und die Handelspartner informieren müssen.
Der danach ausgehandelte Deal ging so: Gegen ein vollumfängliches Geständnis sicherte die Wirtschaftsstrafkammer dem einstigen Top-Manager zu, im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren zu verhängen – ausgesetzt zur Bewährung. Stadler soll zudem 1,1 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse zahlen. Die Bewährungszeit für den früheren Top-Manager soll drei Jahre betragen. Insofern folgte das Gericht mit seinem Urteil der Verständigung.
Erster Strafprozess zum Abgas-Skandal beendet: Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt
Das galt auch für Stadlers Mitangeklagte. Das Gericht hatte allen dreien Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Stadler sollte 1,1 Millionen Euro zahlen, Hatz 400.000 Euro und P. 50.000 Euro. Staatsanwalt Nico Petzka hatte der Verständigung für Stadler und P. zugestimmt, nicht aber für Hatz.
Für Hatz - der ebenfalls sehr spät gestand - hatte er in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Für Stadler und P. hatte Petzka jeweils zwei Jahre beantragt. Der frühere Audi-Boss solle zudem eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro zahlen, der Techniker 50.000 Euro. Die Urteilsbegründung dauert noch an.