Gegen das Urteil gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden von Audi, Rupert Stadler, hat seine Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München Dienstagmittag mit. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte es akzeptiert, wie ein Sprecher unserer Redaktion auf Anfrage bestätigte. Die Frist dafür läuft diesen Dienstag, eine Woche nach dem Urteil, ab. Bei Ex-Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz schaut es dagegen anders aus.
Verteidigung von Ex-Audi-Chef Stadler legt Revision ein
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hatte Stadler, den Ex-Audi-Motoren-Entwickler und früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie den Ingenieur Giovanni P. des Betrugs schuldig gesprochen. Alle drei bekamen Bewährungsstrafen und Geldauflagen: Hatz wurde zu zwei Jahren und einer Geldauflage von 400.000 Euro verurteilt, Stadler zu einem Jahr und neun Monaten sowie 1,1 Millionen Euro, P. ebenfalls zu einem Jahr und neun Monaten und 50.000 Euro. Das Verfahren gegen den ursprünglich vierten Angeklagten, einen weiteren Motorenentwickler, den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft, war vor Monaten eingestellt worden. Alle drei hatten gestanden.
Dem Urteil gegen die verbliebenen Drei war ein Deal – Geständnis gegen Bewährungsstrafe – vorausgegangen. Dieser allerdings lässt gleichwohl die Möglichkeit, nach einem Urteil gegen dieses Rechtsmittel einzulegen. Der Verständigung hatten alle Seiten zugestimmt, die Staatsanwaltschaft hatte sie allein für Hatz abgelehnt. Für ihn hatte sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Nach dem Urteil hatten sich Vertreter der Anklagebehörde mit Blick auf Hatz abwartend gezeigt.
Das Urteil im Prozess zum Diesel-Skandal lautete: schuldig
Am Dienstagmorgen nun sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass man allerdings – was Hatz betreffe – Revision eingelegt habe. Sein Verteidiger Gerson Trüg wiederum teilte unserer Redaktion auf Anfrage mit, dass er ebenfalls Revision eingelegt habe, äußerte sich allerdings nicht zu den Gründen. Er hatte in seinem Schlussvortrag keinen eigenen Antrag gestellt, sich aber dafür ausgesprochen, dass sich eine Freiheitsstrafe für seinen Mandanten im Rahmen zwischen eineinhalb und zwei Jahren bewegen möge und dabei deutlich gemacht, dass die Verteidigung wesentliche Rechtsfragen anders beurteilt als die Staatsanwaltschaft.
Stadler-Anwalt Thilo Pfordte hatte sich unmittelbar nach der Urteilsbegründung vergangene Woche zunächst so geäußert: "Nach über sechs Stunden Urteilsverkündung sind wir jetzt erst mal zufrieden, dass das Verfahren zu Ende ist und dass Herr Stadler seine Freiheit erhalten konnte", sagte Pforte. "Wir sind auch zufrieden darüber, dass das Gericht klargemacht hat, dass ein Teil der Vorwürfe aus der Anklage so nicht zutreffend ist", betonte er. Nun wolle die Verteidigung erst mal die Urteilsbegründung in Ruhe prüfen, ob sie es damit auf sich beruhen lässt. Diese Prüfung hat offenbar ergeben, dass man das Urteil nicht akzeptiert. Auch die Verteidiger von P., Klaus Schroth und Walter Lechner, haben Rechtsmittel eingelegt.
Wie geht es weiter? Die Wirtschaftskammer muss das Urteil zunächst schriftlich begründen. Die Frist beträgt nach der Strafprozessordnung 41 Wochen ab Urteilsverkündung und endet folglich im April 2024. Nach Zustellung des Urteils haben dann die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung. Dann geht alles zum Bundesgerichtshof, der dann wiederum entscheiden muss.