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Zinswetten: Deutsche Bank unterliegt vor Gericht

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Zinswetten: Deutsche Bank unterliegt vor Gericht

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    Zinswetten: Deutsche Bank unterliegt vor Gericht
    Zinswetten: Deutsche Bank unterliegt vor Gericht Foto: DPA

    Das OLG Stuttgart verurteilte die Bank zur Zahlung von mehr als 1,5 Millionen Euro Schadenersatz an ein großes mittelständisches Unternehmen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Urteil vom 26. Februar 2010, Az.: 9 U 164/08). Revision wurde nicht zugelassen, der Frankfurter Dax-Konzern kündigte aber an, Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.

    Nach Ansicht des OLG handelt es sich bei sogenannten Zinsswaps um "eine Art von Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen" spiele. Dies sei von der Bank verschwiegen worden.

    Das strittige Produkt beruht auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: "tauschen") war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Da die Wette nicht aufging, verklagten viele Kommunen und Unternehmen die Deutsche Bank auf Schadenersatz. Die Bank hatte stets betont, sie habe Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten. Von bisher sieben OLG- Entscheidungen bundesweit fielen sechs zugunsten der Bank aus.

    Die Stuttgarter Richter kritisierten, die Deutsche Bank habe die Zinsswap-Verträge so konstruiert, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Zudem beanstandete das OLG "inhaltlich fehlerhafte Informationsunterlagen" der Bank. Unter diesen Umständen sei kein Mitverschulden des Kunden erkennbar. Das Landgericht Stuttgart hatte die Hälfte der Schuld bei dem Mittelständler gesehen.

    Urteil: http://dpaq.de/D0k3x

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