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Zeitungsbericht: EU-Kommission: Erneute Klage gegen VW-Gesetz

Zeitungsbericht

EU-Kommission: Erneute Klage gegen VW-Gesetz

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    Mit ihrer Klage will die EU-Kommission das im VW-Gesetz festgeschriebene Vetorecht des Landes Niedersachsens bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen.
    Mit ihrer Klage will die EU-Kommission das im VW-Gesetz festgeschriebene Vetorecht des Landes Niedersachsens bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen. Foto: Jochen Lübke dpa

    Die EU-Kommission hat einem Zeitungsbericht zufolge erneut Klage gegen das VW-Gesetz eingereicht. Das erklärte ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der Berliner Zeitung. Das Bundesjustizministerium bestätigte demnach, dass die Klageschrift vorliege. Innerhalb der Bundesregierung werde nun eine Stellungnahme abgestimmt und erarbeitet, zitierte die Zeitung einen Sprecher.

    VW-Gesetz: Niedersachsen hat Vetorecht

    Mit ihrer Klage will die EU-Kommission das im VW-Gesetz festgeschriebene Vetorecht des Landes Niedersachsens bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen. Die Sperrminorität dürfe nicht in einem Gesetz verankert sein. Der VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kritisierte die Klage als "unbegründete Prinzipien-Reiterei", wie es in dem Bericht weiter heißt. Die EU-Kommission hatte ihre Klage bereits im November angekündigt.

    Niedersachsen hält gut 20 Prozent der Anteile an Volkswagen. Weil die Sperrminorität für VW statt der üblichen 25 ebenfalls auf 20  Prozent festgelegt ist, kann das Bundesland wichtige Entscheidungen verhindern.

    Die EU-Kommission hatte schon einmal geklagt

    Die Kommission hatte schon einmal gegen das VW-Gesetz geklagt, weil es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche  Übernahme unmöglich mache. Die erste Klage gegen Deutschland endete 2007 mit einem Urteil, in dem der EuGH Brüssel in großen  Teilen Recht gab. Allerdings deutete die deutsche Seite die  Entscheidung der Richter anders als die Kommission: Darum kippte Berlin bei der Überarbeitung des Gesetzes 2008 zwar mehrere Regeln,  behielt aber die 20-prozentige Sperrminorität bei. afp

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