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Wohnen: Steht die Mietpreisbremse vor dem Aus?

Wohnen

Steht die Mietpreisbremse vor dem Aus?

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    Wer eine Wohnung findet, will keinen Streit mit seinem Vermieter. Doch um die Mietpreisbremse durchzusetzen, müssten Mieter aktiv werden.
    Wer eine Wohnung findet, will keinen Streit mit seinem Vermieter. Doch um die Mietpreisbremse durchzusetzen, müssten Mieter aktiv werden. Foto: Matthias Balk, dpa

    Eine Kammer des Berliner Landgerichtes ist der Meinung, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig (Lesen Sie dazu: Gericht bestätigt die Kritiker der Mietpreisbremse). Was das für Verbraucher bedeutet - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

    Was ist die Mietpreisbremse?

    Das Gesetz von 2015 sieht vor, dass die Miete bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen darf. In Bayern gilt die Regelung in rund 150 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

    Woran störte sich das Berliner Gericht?

    Eine Frau klagte, dass ihre Miete zu hoch sei. Sie wollte einen Teil des Geldes zurück. Das Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig, weil Mieten regional sehr unterschiedlich sind – daher treffe das Gesetz die Vermieter ungleich. Außerdem entstehe ein Vorteil für Vermieter, die schon vor dem Gesetzesbeschluss eine hohe Miete verlangten. Das Gericht wollte eigentlich den Prozess unterbrechen, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Dann stellte sich heraus, dass die Mietpreisbremse in diesem speziellen Fall für das Urteil nicht entscheidend war. Damit fehlte die Grundlage, um Verfassungsbeschwerde einzureichen. Deswegen wies der Richter in seinem Urteil auf seine Einschätzung des Gesetzes hin. Das hat zwar keine direkten Auswirkungen auf das Gesetz, aber damit hat das Gericht die Debatte neu befeuert.

    Warum gibt es noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?

    Weil es bisher keine Verfassungsbeschwerde gab, die die Auflagen eingehalten hat. 2015 wurde eine Beschwerde abgelehnt, weil dafür der "Rechtsweg ausgeschöpft" sein muss. Für Privatpersonen heißt das: Sie müssten sich durch die Instanzen klagen. Richter könnten bei einer Klage auf Grundlage der Mietpreisbremse – wenn das Gesetz entscheidend für das Urteil ist – das Verfassungsgericht einschalten. Solche Klagen gibt es bisher nur wenige.

    Wieso klagen nur wenige Mieter?

    Die Mietpreisbremse greift bei Neuvermietungen. "Gerade zu Beginn eines Mietverhältnises will man keinen Streit mit seinem Vermieter", erklärt Thomas Weiand vom Augsburger Mietverein. Mieter hätten Angst, ihre Rechte einzufordern. Außerdem sei es ein Problem, dass es in vielen Kommunen keine Mietspiegel gibt.

    Warum ist der Mietspiegel für die Mietpreisbremse so entscheidend?

    "Wie soll ich sonst feststellen, ob die Miete zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichmiete liegt?", fragt Weiand. Mit dem qualifizierten Mietspiegel könnten Mieter auch vor Gericht nachweisen, dass ihre Miete zu hoch ist. Ohne Mietspiegel müssen sie stattdessen einen Sachverständigen hinzuziehen. Wie Weiand erklärt, kostet so ein Gutachten mehrere Tausend Euro – Mieter würden also ein hohes finanzielles Risiko eingehen.

    Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse bisher auf die Mieten?

    Weiand erklärt, in Augsburg seien so gut wie keine Auswirkungen zu sehen. Aber es gebe auf der Vermieterseite ein "hohes Angstpotenzial". Deswegen würden zum Teil Mieten erhöht, bevor der Mietspiegel für Transparenz sorgt – Augsburg will seinen Mietspiegel im Herbst veröffentlichen. Weiand schätzt, dass einige Vermieter sagen: "Bevor ich das nicht mehr machen kann, erhöhe ich lieber jetzt." Andere Gemeinden planen weiterhin keinen Mietspiegel. Dazu zählt auch Ingolstadt, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. (Lesen Sie dazu: Eine Mietwohnung in Ingolstadt? Oh weh!)

    In welchen Fällen gilt die Mietpreisbremse nicht?

    Wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hat, darf der Vermieter weiter die gleiche Miete verlangen. Das stößt auf Kritik, weil Vermieter selten von sich aus sagen, was der Vormieter bezahlt hat. Auch bei Neubauten gilt das Gesetz nicht – als Neubauten gelten Wohnungen und Häuser, die zum ersten Mal nach dem 1. Oktober 2014 bezogen wurden. Auch bei umfassenden Sanierungen greift die Bremse nicht. Umfassend heißt, dass mindestens ein Drittel dessen gezahlt werden muss, was ein Neubau gekostet hätte.

    Was sagen die Parteien dazu?

    Die SPD will die Mietpreisbremse verbessern: Vermieter sollen verpflichtet werden, Auskunft über die Vormiete zu geben. Auch Mieterhöhungen nach einer Modernisierung sollen begrenzt werden. Die Union will das Gesetz nicht verschärfen, aber dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Die Grünen fordern eine "robuste" Bremse ohne "unnötige Ausnahmen" und eine Kappung der Modernisierungsumlage. Die Linke plant, Mieterhöhungen komplett zu verbieten, wenn der "Wohnwert" nicht verbessert wird – Vermieter sollen nur die Inflation ausgleichen dürfen. FDP und AfD wollen das Instrument abschaffen – es bremse Investitionen. (mit dpa)

    Rudi Wais sagt in einem Kommentar zu diesem Thema: Die Mietpreisbremse ist nur ein politisches Placebo

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