Es rumort bei den Unternehmern im ganzen Land. Gerade kriecht die Konjunktur aus dem tiefen Loch, in das sie während der Corona-Pandemie gefallen war – und jetzt das. Der Bundestag hat das Lieferkettengesetz Ende letzter Woche beschlossen und lastet den Unternehmen neue Bürokratie auf. Sie müssen jetzt prüfen, ob ihre Zulieferer weltweit Menschenrechte, Arbeitsschutz und den Umweltschutz einhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder und die Sperre für öffentliche Aufträge.
Die Bundesregierung hatte den Unternehmen vergangenes Jahr das Gegenteil versprochen, nämlich dass ihnen in Corona-Zeiten keine zusätzlichen bürokratischen Lasten auferlegt werden. „Der Aufwand, den das Gesetz für viele von ihnen mit sich bringt, ist erheblich“, beklagt zum Beispiel der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Andreas Kopton.
Lieferkettengesetz: Unternehmer sind enttäuscht von CDU und CSU
In Telefongesprächen mit anderen Verbänden der Wirtschaft ergibt sich überall das gleiche Bild: Das Lieferkettengesetz wird als Bürde begriffen, die den Unternehmern zur Unzeit auferlegt wird. Sie sind sauer und ganz besonders enttäuscht sind sie von CDU und CSU. Das Gesetz ist ein Gemeinschaftswerk von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller von der CSU. Im monatelangen Tauziehen um das Gesetz hatte der CSU-Mann keine Schwierigkeiten, den Koalitionspartner zu überzeugen, sondern die eigenen Leute im Bundestag.
Die Wirtschaftsverbände hatten die Parlamentarier ins Gebet genommen und an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) appelliert, das Lieferkettengesetz zu stoppen. Doch Altmaier konnte sich nicht durchsetzen, die Unionsfraktion stimmte zähneknirschend zu. Bei den Wirtschaftspolitikern von CDU und CSU dominiert wieder einmal das Gefühl, für die eigene Klientel nichts herausgeholt zu haben.
Eigentlich ist es seit Beginn der Großen Koalition so. In der Wirtschaftspolitik gibt die SPD den Takt vor. „Mit dem Lieferkettengesetz mutet die Politik den Unternehmen zu, die Haftung für das Verhalten von Zulieferern zu übernehmen“, sagt der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Politik mache es sich leicht, hochkomplexe Fragen des internationalen Rechts auf die Firmen abzuwälzen.
Die zuständige Behörde soll die Unternehmer beim Lieferkettengesetz beraten
Steiger fordert, dass die Bundesregierung nun wenigstens das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit genügend Personal ausstattet, um die Unternehmen zu beraten. Dabei soll es darum gehen, welche umwelt- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften in einer Zuliefererregion gelten.
Wie sich das Lieferkettengesetz in der Praxis auswirkt, wird ganz wesentlich davon abhängen, wie das Bafa die Einhaltung überwacht und welche Sanktionen es verhängt. Eine Beratungsfunktion sieht das Gesetz für die Beamten bislang nicht vor.
Das Gesetz soll Anfang 2023 in Kraft treten, es gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Dass kleinere Firmen es deshalb ignorieren können, halten deren Chefs für Illusion. Ihre großen Auftraggeber werden einfach verlangen, dass das Gesetz eingehalten wird, sind sie sich sicher.