Der CDU-Wirtschaftsrat hat anlässlich der internationalen Automesse IAA ein gesetzliches Verbot von Klimaschutzklagen gegen Großkonzerne verlangt. „Wenn Aktivisten zur eigenen Profilierung Unternehmen öffentlichkeitswirksam mit juristisch fragwürdigen Klagen überziehen, grenzt das an Rufmord“, sagte Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger unserer Redaktion. „Der Gesetzgeber ist gefragt, solchen Shownummern durch Anpassung der Rechtslage einen Riegel vorzuschieben“, betonte er.
Steiger kritisierte die von Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace angekündigten Klagen gegen die Autokonzerne BMW, Mercedes Benz und Volkswagen sowie den Energiekonzern Wintershall Dea als ideologisch motiviert. „Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe oder Greenpeace sind grundsätzlich gegen alles und produzieren damit Schlagzeilen, aber keinen Wohlstand“, beklagte er.
Shell-Urteil aus Niederlanden "nicht übertragbar"
An einen Erfolg der Klagen, wie von Umweltschützern in den Niederlanden gegen den Shell-Konzern, glaubt der CDU-Vertreter jedoch nicht. „Das Shell-Urteil aus Den Haag ist nicht rechtskräftig", betonte Steiger. „Selbst wenn die Berufungsinstanz das Urteil bestätigen würde, wäre dessen Übertragung auf die deutsche Rechtsprechung ausgeschlossen“, fügte er hinzu. Das niederländische Zivilrecht sei in dieser Frage grundsätzlich nicht mit deutschen Gesetzen vergleichbar.
Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace hatten angekündigt, die Konzerne auf dem Klageweg dazu verpflichten zu wollen, ihr Geschäftsmodell so zu ändern, dass sie die Ziele des Pariser Klimaabkommens erfüllen. Die Organisationen berufen sich dabei auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021, mit dem die Karlsruher Richter einen ambitionierteren Klimaschutz des Gesetzgebers angemahnt hatten.