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Wirtschaft: Brüssel gibt grünes Licht für MAN-Übernahme durch VW

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Brüssel gibt grünes Licht für MAN-Übernahme durch VW

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    Brüssel gibt grünes Licht für MAN-Übernahme durch VW
    Brüssel gibt grünes Licht für MAN-Übernahme durch VW

    Die EU-Kommission hat Volkswagen grünes Licht für die Mehrheitsübernahme des Lastwagenbauers MAN gegeben. Das Vorhaben beeinträchtige nicht den Wettbewerb in Europa, teilten die obersten Wettbewerbshüter am Montag nach einer Prüfung des Falls in Brüssel mit. Es gebe ausreichend Konkurrenz durch gut etablierte Anbieter. Die Behörde gab die Aufstockung der VW-Anteile bei

    Der Wolfsburger Autobauer kontrolliert nach seinem Pflichtangebot knapp 56 Prozent von MAN. Die VW-Spitze will auf dem aussichtsreichen Markt für Schwerlastwagen mitspielen und einen eigenen Lastwagenkonzern aus MAN und der schwedischen VW-Tochter Scania unter VW-Führung bilden. Mit diesem Ziel hatte sich Volkswagen im Juli die Mehrheit bei MAN gesichert. Die Aktion kostet VW nach früheren Angaben 3,4 Milliarden Euro.

    MAN verliert nach 253 Jahren seine Eigenständigkeit

    Europas größter Autohersteller hatte den Schritt im August in Brüssel zur Fusionskontrolle angemeldet. Den Unmut der EU-Kommission zog sich VW zu, als vorzeitig Personalpläne für den Aufsichtsrat des noch unabhängigen Unternehmens MAN bekannt wurden. Die Brüsseler Behörde teilte VW daraufhin mit, wegen "kartellrechtlicher Bedenken" halte man die Wahl der drei VW-Vorstände nicht für angemessen. Daraufhin lenkten die Wolfsburger ein.

    Nach der Aufstockung seines Aktienpakets auf mehr als 30 Prozent hatte VW den MAN-Aktionären im Mai ein Pflichtangebot unterbreitet. Der Lkw- und Maschinenbau-Spezialist MAN aus München verliert damit nach 253 Jahren seine Eigenständigkeit und wird zur elften VW-Konzernmarke.

    Nach Ansicht der Kommission gibt es auch nach der Fusion auf dem Markt für Busse und Lastwagen viele starke Anbieter wie Daimler, Volvo, Iveco, DAF für Lastwagen beziehungsweise

    Die EU-Kommission ist für die Kartellaufsicht und Fusionskontrolle zuständig, wenn die betroffenen Unternehmen gemeinsam auf einen Weltumsatz von über fünf Milliarden Euro kommen und ein Teil davon in den EU-Staaten erzielt wird. Mit den Prüfungen soll verhindert werden, dass Firmen nach einem Zusammenschluss den Markt beherrschen und die Konkurrenz verdrängen. dpa

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