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Wirschafts-Krimi: Wirtschaftsspionage-Prozess: Freispruch für deutschen Anwalt Seith

Wirschafts-Krimi

Wirtschaftsspionage-Prozess: Freispruch für deutschen Anwalt Seith

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    Blick auf Aktienkurse: Die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen die Finanzwelt seit langem.
    Blick auf Aktienkurse: Die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen die Finanzwelt seit langem. Foto: Nicolas Armer, dpa

    Der in Deutschland als Skandal-Aufdecker gefeierte Stuttgarter Jurist Eckart Seith ist in Zürich vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Ihm wurde aber wegen Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Bankengesetz eine Geldstrafe zur Bewährung auferlegt, wie Richter Sebastian Aeppli am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in

    Deutscher Anwalt in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht

    Ein mitangeklagter Deutscher wurde wegen Wirtschaftsspionage verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe. Ein weiterer mitangeklagter Deutscher erhielt ebenfalls eine Geldstrafe auf Bewährung. Die Mitangeklagten arbeiteten einst bei der Bank J.Safran Sarasin, die die Anklage als Opfer der Spionage dargestellt hatte. 

    Seith war angeklagt, weil er in einem Prozess in Ulm vertrauliche Sarasin-Dokumente präsentiert hatte. Er erstritt damit eine Millionenentschädigung für seinen Mandanten, den Drogerieunternehmer Erwin Müller. Er wies nach, dass die Bank Müller Investitionen angedient hatte, ohne ihn über die hohen Risiken aufzuklären. Dabei ging es um dubiose und heute illegale Aktientransaktionen (Cum-Ex-Geschäfte), mit denen die Fonds sich Steuern erstatten ließen, die sie nie gezahlt hatten. Seith brachte damit Ermittlungen rund um die Cum-Ex-Geschäfte in Gange, die als einer der größten Steuerskandale der Bundesgeschichte gelten.

    Der Richter sprach von einem "klar zu missbilligenden Geschäftsgebaren der Bank" - aber dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Die Dokumente, um die es ging, hätten aber anders als von der Staatsanwaltschaft behauptet keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, deshalb habe es in dem Fall auch keine Wirtschaftsspionage gegeben.

    Nach Freispruch: Deutscher Angeklagter schäumt vor Wut

    Die Schuldsprüche beziehen sich auf die Übergabe einer Liste mit Kundennamen der Bank an deutsche Journalisten, die gar nicht im Zentrum des Verfahrens standen. Seith hat nach Überzeugung des Gerichts dazu angestiftet und so gegen das Bankgeheimnis verstoßen. 

    Das Gericht habe diese Liste nur herangezogen, um keinen Freispruch aussprechen zu müssen, meinte Seith. Es habe die Zahlung von Entschädigungen vermeiden wollen. "Darum geht es in der Schweiz: es geht um's Geld", so Seith. Die Existenz seiner beiden Mitangeklagten sei zerstört worden. Er werde das Urteil durch alle Instanzen ziehen.

     "Die erste Verurteilung bei CumEx betrifft damit statt einen Betrüger eine Person, die zur Aufklärung des milliardenschweren Raubzugs (dpa)

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