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Weihnachten: Geschenke kaufen, aber richtig: Die acht größten Shopping-Mythen

Weihnachten

Geschenke kaufen, aber richtig: Die acht größten Shopping-Mythen

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    Das sind die acht größten Shopping-Mythen.
    Das sind die acht größten Shopping-Mythen. Foto: Djama/Fotolia.com (Symbol)

    Jetzt, vor Weihnachten, müssen die Geschenke her! Meist macht das Einkaufen auch eine Menge Spaß. Gerade bei teureren Dingen machen sich viele Leute aber auch Gedanken über Umtausch, Garantie oder Gutscheine. Viele Shopping-Regeln sind aber Mythen:

    Mythos 1: Die aufgerissene Verpackung verpflichtet zum Kauf!

    Falsch. Aufkleber wie „Das Aufreißen verpflichtet zum Kauf!“, sind unwirksam, sagt das Gericht. Allerdings könnte der Händler Schadenersatz für die Hülle verlangen, wenn die Verpackung nicht mehr brauchbar ist. Empfehlung: vorher das Personal fragen.

    Vorsicht beim Shopping im Internet: Auf sichere Verbindung achten

    Mythos 2: Taschenkontrollen an der Kasse sind zulässig!

    Falsch. Niemand muss stichprobenartige Kontrollen dulden – auch dann nicht, wenn sie per Hinweisschild angekündigt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Kontrollen wären ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei Diebstahlsverdacht darf aber die herbeigerufene Polizei in die Tasche gucken.

    Mythos 3: Der Online-Handel ist einfach am besten!

    Nicht immer. Ein riesiges Angebot, keine Warteschlangen – die Vorteile des Online-Shoppings überzeugen immer mehr Leute. Doch nicht immer ist das günstigste Angebot das beste, warnt Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard. Wichtig im Internet ist die Seriosität des Händlers. Ein guter Anhaltspunkt sei ein Gütesiegel auf der Homepage wie etwa von „Trusted Shops“. Auch bei den persönlichen Daten ist Vorsicht angebracht: „Man sollte unbedingt auf eine sichere Internetverbindung achten, welche man am ,https‘ vor der Internetadresse erkennt. Indizien für unseriöse Seiten im Netz sind: die bloße Angabe eines Postfaches oder einer Auslandsadresse.

    Nur ein Mythos: Gutscheine sind nicht personengebunden

    Mythos 4: Gutscheine sind an eine Person gebunden

    Falsch. Gutscheine können problemlos an andere Personen weitergegeben werden, selbst wenn darauf ein anderer Name eingetragen sein sollte. „Wer den Gutschein in den Händen hält, kann ihn auch einlösen“, sagt Rechtsexpertin Decker.

    Mythos 5: An der Kasse muss ich für den Pulli nur bezahlen, was im Schaufenster ausgewiesen ist!

    Leider nein. Im Schaufenster bietet der Händler den Pullover zum Kauf an. Der „Vertrag“ darüber wird aber an der Kasse geschlossen.

    Auch reduzierte Ware kann umgetauscht werden

    Mythos 6: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

    Falsch. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch des Kunden – wie beispielsweise Reparatur oder Ersatzlieferung – besteht auch bei reduzierten Artikeln. Nur für den Fall, dass eine Ware wegen eines bekannten Mangels reduziert war – beispielsweise einem Fleck in der Hose – kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Klemmt jedoch der Reißverschluss plötzlich, darf das ganz normal reklamiert werden.

    Beim Umtausch gilt: Der Kunde hat ein Recht auf Bargeld

    Mythos 7: Reklamierte Ware muss im Originalkarton zurückgegeben werden.

    Falsch. Niemandem ist es zuzumuten, Verpackungen aufzuheben. Es kann ja sein, dass erst Monate später reklamiert wird, sagt das Gericht.

    Mythos 8: Bei Erstattung gibt es nur einen Warengutschein!

    Falsch. Hat die Ware einen Mangel, haben Käufer generell ein Recht auf Gewährleistung. „In diesem Fall kann der Händler die Ware reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis erstatten“, sagt Expertin Decker. Dabei gilt: Der Kunde hat bei einer Erstattung ein Recht auf Bargeld und muss sich nicht mit einem Warengutschein begnügen.

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