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Verkehr: Zug verspätet, Geld zurück? Von wegen!

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Zug verspätet, Geld zurück? Von wegen!

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    Alltag bei der Bahn: Vergangenen Monat waren gerade einmal 72 Prozent der Fernzüge laut der unternehmenseigenen Statistik pünktlich.
    Alltag bei der Bahn: Vergangenen Monat waren gerade einmal 72 Prozent der Fernzüge laut der unternehmenseigenen Statistik pünktlich. Foto: dpa

    Signalstörungen, Baustellen, Stürme: Selten war die Deutsche Bahn so unpünktlich wie in den vergangenen Monaten: Im Oktober war mehr als jeder vierte ICE oder Intercity verspätet oder fiel möglicherweise ganz aus. In den Vormonaten waren teilweise nur knapp 70 Prozent der Fernzüge pünktlich. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt die Pünktlichkeitsrate der Schweizer Bundesbahnen derzeit bei über 90 Prozent, obwohl dort ein Zug bereits ab drei Minuten Verspätung, und nicht wie in Deutschland erst ab sechs Minuten, als unpünktlich gilt.

    Hierzulande liegen mehr als ein Drittel der Verspätungen laut der offiziellen Unternehmensstatistik bei über 15 Minuten. Eine finanzielle Entschädigung können Reisende allerdings erst ab einer Stunde verlangen: Dann können sie ein Viertel vom Ticketpreis zurückfordern, bei mehr als zwei Stunden die Hälfte.

    Das EU-Parlament will die Entschädigungen künftig in ganz Europa deutlich erhöhen: Die Europaabgeordneten stimmten am Donnerstag dafür, dass Bahnunternehmen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde die Hälfte des Ticketpreises zurückerstatten. Drei Viertel würden bei mehr als eineinhalb Stunden und der komplette Ticketpreis bei mehr als zwei Stunden fällig. Allerdings muss die Mehrheit der EU-Länder dem Vorstoß noch zustimmen, was derzeit offen ist. Und es gibt in Deutschland schon heute noch ein ganz anderes Problem.

    Denn die verärgerten Betroffenen von Verspätungen müssen für die Erstattung erneut einiges an Zeit mitbringen. Das Verfahren ist in der Praxis ziemlich umständlich und wenig zeitgemäß, selbst wenn man die Tickets online gekauft hat. Die Entschädigung müssen Kunden beim bahneigenen Servicecenter für Fahrgastrechte beantragen. Dafür gibt es entweder im Zug, am Bahnhof oder online zum Ausdrucken ein Formular, das man samt Fahrkarte in einem Reisezentrum abgeben oder per Post verschicken muss. Denn einfach und schnell – vielleicht sogar noch vom Zug aus – die Beschwerde auf digitalem Weg online abwickeln, das geht nicht.

    Es sei verständlich, dass viele verärgerte Kunden das als nicht mehr zeitgemäß empfinden, räumt ein Bahnsprecher ein. Die Bahn wolle das auf lange Sicht auch ändern. Doch technisch sei das komplex und herausfordernd, heißt es. Für Vielfahrer, die damit potenziell auch vielfach von Verspätungen betroffen sind, hat der Bahnsprecher wenigstens einen Tipp: Das ausgefüllte Online-Formular kann man im Computer abspeichern und muss die Daten wie Anschrift oder Kontoverbindung dann nicht jedes Mal wieder ausfüllen. Ausdrucken und verschicken oder am Bahnhof vorbeibringen bleibe aber unvermeidlich. Meist dauere es zehn Tage bis das Geld für die Entschädigung auf dem Konto ist.

    Der schlechte Bahn-Service hat inzwischen sogar private Unternehmer auf den Plan gerufen, ein Geschäft daraus zu machen. Internet-Anbieter wie Zug-Erstattung.de übernehmen gegen eine kleine Gebühr die Abwicklung, wenn man sein Ticket online hochlädt. Bahn-Buddy.de geht mittlerweile noch weiter: Das Portal prüft anhand des hochgeladenen Tickets die Ansprüche des Kunden und macht ein Angebot für eine Sofortauszahlung der Entschädigung. Dafür fällt eine Gebühr an, deren Höhe sich an den Erfolgsaussichten des Antrags orientiert. Maximal seien es 20 Prozent der Entschädigungssumme, in der Regel beträgt die Provision zwölf Prozent. Tom Nebe, dpa; AZ

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