Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Verhandlung im Bundesgerichtshof: Schadensersatz für Lehman-Opfer?

Verhandlung im Bundesgerichtshof

Schadensersatz für Lehman-Opfer?

    • |
    Die US-Bank Lehman Brothers war im Herbst 2008 zusammengebrochen. (Symbolbild) dpa
    Die US-Bank Lehman Brothers war im Herbst 2008 zusammengebrochen. (Symbolbild) dpa

    Käufer von Lehman-Zertifikaten haben es bei ihrem Kampf um Entschädigung alles andere als einfach. Sie haben Schuldverschreibungen der Pleitebank gekauft, für die sie das sogenannte Emittentenrisiko tragen: Wird die Bank insolvent, ist das Geld weg.

    Den Anlegern bleiben zwei Argumente, um Geld von der Bank zurückzubekommen, bei der sie die Zertifikate gekauft haben. Das geht entweder vor Gericht, mit einem Vergleich oder durch Annahme eines Entschädigungsangebots. Die individuellen Chancen sind dabei sehr verschieden.

    Bundesgerichtshof verhandelt über Schadensersatzklagen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute erstmals über die Schadensersatzklagen geschädigter Anleger der US-Investmentbank Lehman Brothers verhandeln. In den beiden Pilotverfahren vor dem Bankensenat geht es um deutsche Anleger, die in den Jahren 2006 und 2007 von der Hamburger Sparkasse Lehman-Anleihen von je 10.000 Euro erworben hatten. Nach der Lehman-Pleite im September 2008 waren die Anleihen weitgehend wertlos.

    Die Kläger verloren ihre Schadenersatzklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Jetzt soll die Revision vor dem Bankensenat des BGH die Wende bringen.

    Der Gesamtschaden und die Zahl der betroffenen Anleger ist schwierig zu schätzen. Verbraucherschützer gehen von etwa 750 Millionen Euro in Deutschland aus. dpa/dapd/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden