Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Verfahren: Ex-Quelle-Manager wegen Untreue und Betrugs vor Gericht

Verfahren

Ex-Quelle-Manager wegen Untreue und Betrugs vor Gericht

    • |
    Vier Jahre nach dem Quelle-Aus muss sich ein früherer Manager wegen Untreue und Betrugs vor Gericht verantworten.
    Vier Jahre nach dem Quelle-Aus muss sich ein früherer Manager wegen Untreue und Betrugs vor Gericht verantworten. Foto: Symbolbild: Kaya

    Vier Jahre nach dem Quelle-Aus muss sich ein früherer Manager des Fürther Versandhauses wegen Untreue und Betrugs vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren Chef von Quelle Österreich am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Nürnberg vor, sein Managergehalt monatelang doppelt kassiert zu haben. Neben seinem Gehalt habe ihm das Unternehmen versehentlich auch ein Gehalt für seinen Einsatz bei der Schweizer Quelle-Tochter bezahlt. Der Manager habe dies stillschweigend hingenommen.

    Während der Insolvenz Gehaltserhöhungen beschlossen

    Mitten in der Quelle-Insolvenz im Jahr 2009 habe der heute 48-Jährige außerdem in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Quelle Schweiz für sich und andere Manager eine kräftige Gehaltserhöhung beschlossen. Dem Unternehmen sei dadurch ein Schaden von 300.000 Euro entstanden. Der Angeklagte sprach dagegen in einer ausführlichen Stellungnahme von Bonuszahlungen. Dass er zeitweise doppeltes Gehalt bezogen habe, habe er übersehen.

    Der Strafprozess bildet den vorläufigen Höhepunkt eines sich seit Jahren hinziehenden Rechtsstreits. Vorangegangen war ein zivilrechtliches Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben des Nürnberger Amtsgerichts verurteilte das Oberlandesgericht Köln schließlich den Ex-Quelle-Manager zu einer Zahlung von 198 000 Euro an den Quelle-Insolvenzverwalter. Auch Arbeitsgerichte waren schon mit dem Fall befasst. Um weitere Zeugen vernehmen zu können, hat das Gericht für den 14. August einen zweiten Verhandlungstag anberaumt. Ursprünglich sollte bereits am Freitag ein Urteil gesprochen werden. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden