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Verbraucherzentrale setzt sich ein: Versicherte können Geld zurückverlangen

Verbraucherzentrale setzt sich ein

Versicherte können Geld zurückverlangen

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    Auch wenn das Geld knapp ist: Eine Lebensversicherung sollte nicht vorzeitig gekündigt werden. (Bild: dpa)
    Auch wenn das Geld knapp ist: Eine Lebensversicherung sollte nicht vorzeitig gekündigt werden. (Bild: dpa) Foto: DPA

    Millionen Versicherungskunden können nach einem Gerichtsurteil auf Rückzahlungen hoffen: Das Landgericht Hamburg erklärte nach einem Bericht des Magazins "Spiegel" Vertragsklauseln von drei großen Versicherungsunternehmen für unwirksam.

    Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt hätten, könnten "nun Nachschlag verlangen", sagte Verbraucherschützerin Edda Castello dem Blatt.

    Die Verbraucherzentrale hatte in einem über zwei Jahre dauernden Prozess die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer, des Deutschen Rings und der Volksfürsorge angegriffen - und bekam nun dem Bericht zufolge weitgehend Recht.

    Die Vertragsklauseln seien nicht transparent genug gewesen, erklärten die Richter in ihrem Urteil vom Freitag. Die Tabellen der Versicherungen hätten die darin bereits verrechneten Abzüge verschleiert. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft rechnete damit, dass der Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen werde.

    Für den Versicherungskunden bedeutet das Folgendes: "Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern", erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber RP-Online. Wer eine Versicherung vorzeitig kündigte, musste bis jetzt oftmals damit rechnen, dass das ganze eingezahlte Geld weg ist. Damit soll nun Schluss sein.

    Kunden sollen zwar nicht ihr gesamtes Geld zurückbekommen, dennoch hat der

    BGH

    in einem Urteil von 2005 entschieden, dass Versicherungsnehmer rund die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückerhalten müssten.Wie

    RP-Online

    berichtet, rät die

    Verbraucherzentrale Hamburg

    Betroffenen ihre Ansprüche sofort geltend zu machen: "Die Versicherer werden die Kunden nicht von sich aus informieren, sondern das Problem aussitzen." Demnach sollen Kunden im ersten Schritt ein Einschreiben an den Versicherer schicken. Wer damit nicht weiterkommt, kann sich direkt an die

    Verbraucherzentrale

    wenden. Außerdem könne man den Rückkaufwert von Versicherungen gegenrechnen lassen.

    (AFP, AZ)

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