Das Gericht in Karlsruhe heute (Mittwoch) die "HEL- Preisanpassungsklausel" (extra leichtes Heizöl) in Erdgas- Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Richter forderten, dass die Versorger die Kosten transparent darstellen müssen.
Der BGH kippte Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In diesen beiden Fällen wurden die Gaspreise dem Index für Heizölpreise angepasst. Geklagt hatten der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden.
Dr. Thorsten Kasper, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, freut sich über das Urteil: "Für den Verbraucher ist die Kopplung von Gas- und Ölpreis damit vom Tisch." Das bedeute aber nicht, dass die Preise jetzt auf breiter Front sinken, sagte Kasper gegenüber augsburger-allgemeine.de: "Mit der Erhöhung des Ölpreises kann eine Gaspreiserhöhung aber jetzt nicht mehr begründet werden."
Preise in Augsburg bleiben stabil
Die Stadtwerke Augsburg hatten bereits im Februar angekündigt, dass auch über den kommenden April hinaus die Preise für Strom und Gas stabil bleiben. Die Preise für die Verbraucher liegen auf dem Niveau des Winters 2005/06.
Im vergangenen Jahr hatten die Stadtwerke den Gaspreis dreimal gesenkt, nachdem die Rohstoffpreise im Zuge der Wirtschaftskrise gesunken waren. Für Verbraucher machte das einige Hundert Euro aus. Längerfristige Prognosen zur Preisentwicklung machen die Stadtwerke nicht. (dpa/nos/skro)