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Urteil: Urteil stärkt Bausparer: Wüstenrot darf alten Vertrag nicht kündigen

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Urteil stärkt Bausparer: Wüstenrot darf alten Vertrag nicht kündigen

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    Die Bausparkasse Wüstenrot hat vor gericht eine Niederlage kassiert.
    Die Bausparkasse Wüstenrot hat vor gericht eine Niederlage kassiert. Foto: Harry Melchert (dpa)

    Im Streit um hochverzinste Sparverträge hat erstmals eine Bausparkasse eine höherinstanzliche Niederlage hinnehmen müssen. Die Kündigung eines mit drei Prozent verzinsten Vertrags aus dem Jahr 1978 durch die Bausparkasse Wüstenrot sei nicht rechtens gewesen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag.

    Zuvor hatten andere Oberlandesgerichte in Koblenz, Celle, Hamm und München den Kassen recht gegeben. In der Niedrigzinsphase sind relativ hohe Guthabenzinsen den Bausparkassen ein Dorn im Auge. Mehr als 200.000 Sparern wurde seit 2015 gekündigt, einige von ihnen zogen vor Gericht. Für sie ist das Stuttgarter OLG-Urteil ein großer Erfolg.

    Worum geht es?

    In den 80er und 90er Jahren lockten Bausparkassen Kunden mit Guthabenzinsen von bis zu fünf Prozent – die Institute brauchten Geld, um es als Darlehen weiter zu vergeben. Das Geschäft boomte. Als die Zinsen gegen null sanken, legten viele Sparer jedoch ihr Recht auf ein Bauspardarlehen auf Eis – solche Kredite gab es inzwischen häufig günstiger als Einzelkredite außerhalb des Bausparvertrags. Die Guthabenzinsen wurden für die Bausparkassen zu finanziellem Ballast. Also kündigten die Institute Verträge, die mindestens zehn Jahre zuteilungsreif waren – 200.000 solcher Kündigungen gab es seit 2015.

    Wie ist die rechtliche Lage?

    Nicht alle Kunden ließen sich das gefallen – viele zogen vor Gericht. Es gibt inzwischen etwa 200 Urteile. In 90 Prozent der Fälle bekamen die Bausparkassen recht, nur in zehn Prozent setzten sich die Verbraucher durch – das zumindest behauptet der Verband der Privaten Bausparkassen. Doch die Lage ist unübersichtlich, zentral erfasste Daten einer objektiven Stelle gibt es nicht.

    Wüstenrot-Streit: Was ist der juristische Knackpunkt?

    Aus Sicht der Bausparkassen findet durch den Verzicht auf das Darlehen eine Zweckentfremdung des Bausparvertrags zur reinen Kapitalanlage statt. Sie berufen sich auf den Paragrafen 489 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), demzufolge Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Empfang einer Leistung kündigen dürfen. In der Sparphase sehen sich die Finanzinstitute als Darlehensnehmer, da sie ja Geld der Sparer bekommen und hierfür Zinsen zahlen. Aus Sicht von Bausparern greift der strittige Paragraf 489 hingegen nicht.

    "Der Paragraf wurde zum Schutz von Verbrauchern gegenüber Banken eingeführt und nicht umgekehrt", sagt Anwalt Thomas Basten. Und selbst wenn sich ein Institut darauf berufen dürfte, so wäre der Paragraf nicht anwendbar, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn nur weil ein Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif sei, sei damit nicht die vollständige Leistung empfangen worden, also die gesamte Darlehensauszahlung – schließlich gingen die Einzahlungen der Sparer weiter, das Darlehen wachse an.

    Der Zeitpunkt der Zuteilung sei irrelevant, so Nauhauser. Aus Sicht des Stuttgarter Richters war entscheidend, dass die Bausparkasse ein vertragliches Kündigungsrecht nicht genutzt habe, als die Einzahlungen schon vor längerer Zeit aufhörten – der Vertrag ruhte also. Indem die Bausparkasse das zuließ, hat sie ihr gesetzliches Kündigungsrecht dem Urteil zufolge gewissermaßen verwirkt.

    Wüstenrot-Streit: Was bedeutet das Urteil des Stuttgarter OLG?

    Rein formal gesehen ist es ein Einzelfall. Ihm könnte aber insofern eine gewisse Signalwirkung zukommen, da dasselbe OLG in den kommenden Monaten weitere, ähnliche Fälle auf den Tisch bekommt. Eine Bindungswirkung gibt es zwar nicht, aber Gerichte bleiben häufig bei ihrer Haltung zu einzelnen Rechtsfragen.

    Wann endet der juristische Streit?

    Ein Ende ist nicht absehbar. Wohl 2017 könnte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort sprechen, möglicherweise zum Stuttgarter Fall – vorausgesetzt, Wüstenrot legt Revision ein. Dass der BGH den Bausparern recht gibt, wäre aus Sicht von Experten wie der Hohenheimer Juraprofessorin Christina Escher-Weingart möglich, schließlich habe es vor Gerichten und in Fachaufsätzen unterschiedliche Urteile und Meinungen gegeben. Aber selbst nach einem BGH-Urteil ginge der Streit wohl weiter. dpa

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