Mehr Rechte für Bahnkunden: Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund der Verspätung sind.
Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen
Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. (Az: C-509/11).
Unwetter, Erdrutsch, Sturm: Die Bahn muss Fahrpreis bei Verspätung zurückerstatten
Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder Omnibusfernverkehr. afp/AZ