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Urteil: Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen

Urteil

Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen

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    Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen
    Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen

    Mehr Rechte für Bahnkunden: Die Eisenbahnunternehmen Europas  müssen ihren Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise  erstatten, wenn höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der  Grund der Verspätung sind.

    Höhere Gewalt: Bahn muss auch für diese Verspätungen zahlen

    Reisende haben damit je nach Verspätung  Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50  Prozent, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am  Donnerstag verkündeten Urteil entschied. (Az: C-509/11).

    Unwetter, Erdrutsch, Sturm: Die Bahn muss Fahrpreis bei Verspätung zurückerstatten

    Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in  ihren Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer  Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht  gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder  Omnibusfernverkehr. afp/AZ

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