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Urteil: Gebrauchte Software darf weitergegeben werden

Urteil

Gebrauchte Software darf weitergegeben werden

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    Der Firmensitz des  US-Software-Unternehmens Oracle in Redwood City, Kalifornien. Der Hersteller hatte gegen den Verkauf von Second-Hand-Lizenzen geklagt - und verloren. Foto: dpa
    Der Firmensitz des US-Software-Unternehmens Oracle in Redwood City, Kalifornien. Der Hersteller hatte gegen den Verkauf von Second-Hand-Lizenzen geklagt - und verloren. Foto: dpa

    Auf die Frage, wann gebrauchte Computer-Software weiterverkauft werden darf, gab es bisher rechtlich keine eindeutige Antwort. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun Klarheit geschaffen: Mit gebrauchten Programmen darf gehandelt werden. Auch dann, wenn die Software nicht auf CD oder DVD vorliegt, sondern lediglich im Internet gekauft und heruntergeladen wurde.

    Der US-Konzern Oracle verliert damit einen jahrelangen Rechtsstreit gegen den deutschen Software-Händler Usedsoft. Mit dem Verkauf von Second-Hand-Software hatte Usedsoft zahlreiche Hersteller verärgert, die sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel fürchten.

    Usedsoft verkauft Lizenzen von Programmen, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt werden. Mit dem gebrauchten Lizenzschlüssel kann die Software direkt beim Hersteller neu heruntergeladen werden. Dagegen klagte das kalifornische Unternehmen Oracle.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit dem EuGH vor. Hintergrund ist die sogenannte Erschöpfungsregel. Danach sind die Rechte eines Herstellers, der seine Ware innerhalb der EU angeboten und verkauft hat, „erschöpft“. Die Kontrolle liegt danach beim Käufer, einschließlich des Rechts auf Weiterverkauf. Oracle argumentierte, die Erschöpfungsregel sei nicht anwendbar, weil Software aus dem Internet nicht dinglich existiert. Dem widersprach der EuGH.

    Für Verbraucher ist dies ein wichtiges Urteil, da immer mehr Programme im Netz gekauft werden. Allerdings dürfen Lizenzen nicht aufgespalten und in Teilen weiterverkauft werden.

    Verkauft ein Nutzer seinen Lizenzschlüssel, muss er gleichzeitig die Kopie auf dem eigenen Rechner löschen. Denn das Vervielfältigungsrecht liegt weiter beim Hersteller. (afp, jafu)

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