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Urteil: Bundesgerichtshof kippt Ölpreisbindung für Gas

Urteil

Bundesgerichtshof kippt Ölpreisbindung für Gas

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    Gaspreiserhöhungen: Gericht weist Klagen ab
    Gaspreiserhöhungen: Gericht weist Klagen ab Foto: DPA

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Gaskunden gestärkt und eine reine Bindung an den Ölpreis untersagt. Der BGH erklärte am Mittwoch die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (extra leichtes Heizöl) in Erdgas- Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen.

    Die Richter kippten damit Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In beiden Fällen wurden die Gaspreise - umgerechnet nach einer bestimmten Formel - entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst. Der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden hatte dagegen erfolgreich geklagt. Zahlreiche Gaskunden können nun auf Rückzahlungen hoffen

    Die Stadtwerke Augsburg hatten bereits angekündigt, dass auch über den kommenden April hinaus die Preise für Strom und Gas stabil bleiben. Die Preise für die Verbraucher liegen auf dem Niveau des Winters 2005/06.

    Im vergangenen Jahr hatten die Stadtwerke den Gaspreis dreimal gesenkt, nachdem die Rohstoffpreise im Zuge der Wirtschaftskrise gesunken waren. Für Verbraucher machte das einige Hundert Euro aus. Längerfristige Prognosen zur Preisentwicklung machen die Stadtwerke nicht. (dpa/AZ)

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