In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern bei Kündigungen wegen Eigenbedarfst präzisiert. Demnach sind Vermieter nicht verpflichtet, bei Abschluss eines Mietvertrags den Eigenbedarf der Wohnung für sich oder die Kinder auf Jahre im voraus abzuwägen. Das geht aus dem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. VII ZR 154/14) hervor. Beim Mieterbund stieß die Entscheidung auf scharfe Kritik.
Mieter klagte gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs
Im aktuellen Fall war einem Mieter in Mannheim die Wohnung zwei Jahre nach Einzug gekündigt worden. Der Vermieter hatte dies damit begründet, dass seine 20 Jahre alte Tochter, die nach dem Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, nach Deutschland zurückkehren und in
Der Mieter hatte sich dagegen zunächst noch erfolgreich vor Gericht mit der Begründung gewehrt, der Eigenbedarf sei für den Wohnungsbesitzer bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar gewesen und deshalb "rechtsmissbräuchlich". Der BGH sah das anders.
Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Karin Milger hatte der BGH auf solch einen Fall bereits gewartet, um klarzustellen, dass Vermieter keineswegs ihren Eigenbedarf etwa bis zu fünf Jahre im Voraus planen müssen, wie zahlreiche Juristen bislang annahmen. Begründung laut Urteil: Die Forderung nach solch einer "Bedarfsvorschau" verletze das Grundrecht der Wohnungsbesitzer, über die Verwendung ihres Eigentums frei zu entscheiden.
BGH: Nicht alle Eigenbedarfskündigungen sind zulässig
Eine unzulässige Kündigung liegt laut BGH selbst dann nicht vor, wenn ein Eigenbedarf womöglich erkennbar gewesen wäre, "der Vermieter aber bei Mietvertragsabschluss weder entschlossen gewesen ist, alsbald Eigenbedarf geltend zu machen, noch ein solches Vorgehen ernsthaft in Betracht gezogen hat", heißt es im Urteil. Unzulässig sind Eigenbedarfskündigungen dem BGH zufolge aber dann, wenn für den Vermieter bereits bei Vertragsabschluss konkret "absehbar" war, dass er die Wohnung für sich oder seine Angehörigen benötigt.
Damit müssen die Richter in solchen Fällen künftig prüfen, ob ein Eigenbedarf und Härtegründe des Vermieters "objektiv" vorlagen. Die Darstellungen des Vermieters reichten dazu allein nicht aus.
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Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, kritisierte das Urteil: "Die Entscheidung ist problematisch, schafft keine Rechtssicherheit und höhlt den gesetzlichen Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen weiter aus", erklärte Siebenkotten. Das Risiko, eine Wohnung nur kurze Zeit bewohnen zu können, werde damit "einseitig dem Mieter zugeordnet". afp